Markenbezeichnung: | LCS |
Modellnummer: | nicht erwünscht |
Mindestbestellmenge: | 1 Stück |
Preis: | 6 USD Per Material |
Packaging Details: | Elektronische Fassung |
Zahlungsbedingungen: | L/C, T/T, D/A, D/P, Western Union, MoneyGram, Wechat, Alipay |
Einführung in REACH:
Der vollständige Name von REACH lautet "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien" und ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die die EU-Verordnung über die Registrierung, Bewertung,Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, den freien Verkehr von Chemikalien auf dem EU-Markt zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu steigern.
SVHC-Liste Neueste Nachrichten: |
3. September 2019:Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führt eine öffentliche Konsultation über vier Stoffe durch, die für die Aufnahme in die Liste der Substanzen von sehr hoher Besorgnis (SVHC) vorgeschlagen werden und die folgenden Namen tragen:: |
• 2-Benzyl-2-D1- ((4-Morpholinophenyl) Butanon |
• 2-Methyl-1- ((4-Methylthiophenyl)-2-Morpholino-1-Propanon |
• Diisohexylphthalat |
• Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze |
17. Januar 2022: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aktualisierte die SVHC-Liste mit den neuesten Anforderungen von 223 Gegenständen. |
Anwendbare Produktpalette:
Der Anwendungsbereich der REACH-Verordnung ist weit gefasst und umfasst fast alle nicht-nahrungsmittel-, Futtermittel- und pharmazeutischen Handelsprodukte, Verbraucherprodukte wie Bekleidung und Schuhe, Schmuck,Elektro- und Elektronikprodukte, Spielzeug, Möbel sowie Gesundheits- und Schönheitsprodukte fallen in den Anwendungsbereich der REACH-Verordnung.
Die Vorschriften:
Registrierung
Hersteller und Importeure müssen die Registrierung jeder chemischen Substanz beantragen, die die Schwelle von einer Tonne pro Jahr erreicht, unabhängig davon, ob die Chemikalie als Chemikalie selbst oder als Bestandteil eines Gemischs vorhanden ist,oder als Stoff oder Gemisch aus einem Erzeugnis freigesetztDa nur in der EU ansässige Einzelpersonen oder in der EU niedergelassene Unternehmen REACH-Registrierungen einreichen können,Nicht-EU-Unternehmen, die einen chemischen Stoff registrieren möchten, müssen einen einzigen Vertreter (EN) benennen, der dies in ihrem Namen tut.Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist für die Bewertung der zur Registrierung vorgelegten Informationen zuständig.
Beschränkung
Jede eingeschränkte Substanz hat eine andere Palette von Bedingungen und Beschränkungen.oder Produkte, die den Stoff in bestimmten Konzentrationen enthalten, verboten werden können.Anhang XVII ist eine Liste der eingeschränkten Stoffe, die regelmäßig aktualisiert wird.
Genehmigung
Die Zulassung dient der Beseitigung oder wirksamen Kontrolle der Risiken, die durch chemische Stoffe, insbesondere solche, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sind, entstehen.Dieser Prozess gliedert sich in zwei Hauptphasen., die jeweils bestimmte Verpflichtungen für verschiedene Interessengruppen in der Lieferkette beinhalten:
1Ein Stoff wurde als Stoff mit sehr hohem Anlass zur Besorgnis (SVHC) ermittelt und in die Kandidatenliste aufgenommen.die Informationen werden sofort an den Empfänger des Artikels in der Lieferkette übermittelt;Die Verbraucher können diese Informationen auch bei den Einzelhändlern anfordern, die innerhalb von 45 Tagen zur Verfügung gestellt werden müssen.Die ECHA muss benachrichtigt werdenDie Kandidatenliste wird zweimal jährlich aktualisiert.
2Substanzen auf der Kandidatenliste werden vorrangig in die Genehmigungsliste (Anhang XIV) aufgenommen.SVHCs auf der Zulassungsliste dürfen nach einem bestimmten Datum (Sonnenuntergang) nicht verwendet oder in die EU eingeführt werden, es sei denn, sie wurden bereits zugelassen.Die Zulassung gilt nur für chemische Stoffe, die in der EU verwendet oder in die EU eingeführt werden, und für Produkte, die in der EU hergestellt werden.und die Zulassungsliste wird etwa einmal jährlich aktualisiert.
3Alle in der EU hergestellten oder in die EU eingeführten Produkte müssen allen geltenden REACH-Anforderungen entsprechen.Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Einhaltung einer Anforderung nicht die Befreiung von den anderen Anforderungen bedeutet.Zum Beispiel muss ein Produkt neben den Anforderungen an die Kandidatenliste möglicherweise auch einige eingeschränkte Anforderungen erfüllen.
Markenbezeichnung: | LCS |
Modellnummer: | nicht erwünscht |
Mindestbestellmenge: | 1 Stück |
Preis: | 6 USD Per Material |
Packaging Details: | Elektronische Fassung |
Zahlungsbedingungen: | L/C, T/T, D/A, D/P, Western Union, MoneyGram, Wechat, Alipay |
Einführung in REACH:
Der vollständige Name von REACH lautet "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien" und ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die die EU-Verordnung über die Registrierung, Bewertung,Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, den freien Verkehr von Chemikalien auf dem EU-Markt zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu steigern.
SVHC-Liste Neueste Nachrichten: |
3. September 2019:Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führt eine öffentliche Konsultation über vier Stoffe durch, die für die Aufnahme in die Liste der Substanzen von sehr hoher Besorgnis (SVHC) vorgeschlagen werden und die folgenden Namen tragen:: |
• 2-Benzyl-2-D1- ((4-Morpholinophenyl) Butanon |
• 2-Methyl-1- ((4-Methylthiophenyl)-2-Morpholino-1-Propanon |
• Diisohexylphthalat |
• Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze |
17. Januar 2022: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aktualisierte die SVHC-Liste mit den neuesten Anforderungen von 223 Gegenständen. |
Anwendbare Produktpalette:
Der Anwendungsbereich der REACH-Verordnung ist weit gefasst und umfasst fast alle nicht-nahrungsmittel-, Futtermittel- und pharmazeutischen Handelsprodukte, Verbraucherprodukte wie Bekleidung und Schuhe, Schmuck,Elektro- und Elektronikprodukte, Spielzeug, Möbel sowie Gesundheits- und Schönheitsprodukte fallen in den Anwendungsbereich der REACH-Verordnung.
Die Vorschriften:
Registrierung
Hersteller und Importeure müssen die Registrierung jeder chemischen Substanz beantragen, die die Schwelle von einer Tonne pro Jahr erreicht, unabhängig davon, ob die Chemikalie als Chemikalie selbst oder als Bestandteil eines Gemischs vorhanden ist,oder als Stoff oder Gemisch aus einem Erzeugnis freigesetztDa nur in der EU ansässige Einzelpersonen oder in der EU niedergelassene Unternehmen REACH-Registrierungen einreichen können,Nicht-EU-Unternehmen, die einen chemischen Stoff registrieren möchten, müssen einen einzigen Vertreter (EN) benennen, der dies in ihrem Namen tut.Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist für die Bewertung der zur Registrierung vorgelegten Informationen zuständig.
Beschränkung
Jede eingeschränkte Substanz hat eine andere Palette von Bedingungen und Beschränkungen.oder Produkte, die den Stoff in bestimmten Konzentrationen enthalten, verboten werden können.Anhang XVII ist eine Liste der eingeschränkten Stoffe, die regelmäßig aktualisiert wird.
Genehmigung
Die Zulassung dient der Beseitigung oder wirksamen Kontrolle der Risiken, die durch chemische Stoffe, insbesondere solche, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sind, entstehen.Dieser Prozess gliedert sich in zwei Hauptphasen., die jeweils bestimmte Verpflichtungen für verschiedene Interessengruppen in der Lieferkette beinhalten:
1Ein Stoff wurde als Stoff mit sehr hohem Anlass zur Besorgnis (SVHC) ermittelt und in die Kandidatenliste aufgenommen.die Informationen werden sofort an den Empfänger des Artikels in der Lieferkette übermittelt;Die Verbraucher können diese Informationen auch bei den Einzelhändlern anfordern, die innerhalb von 45 Tagen zur Verfügung gestellt werden müssen.Die ECHA muss benachrichtigt werdenDie Kandidatenliste wird zweimal jährlich aktualisiert.
2Substanzen auf der Kandidatenliste werden vorrangig in die Genehmigungsliste (Anhang XIV) aufgenommen.SVHCs auf der Zulassungsliste dürfen nach einem bestimmten Datum (Sonnenuntergang) nicht verwendet oder in die EU eingeführt werden, es sei denn, sie wurden bereits zugelassen.Die Zulassung gilt nur für chemische Stoffe, die in der EU verwendet oder in die EU eingeführt werden, und für Produkte, die in der EU hergestellt werden.und die Zulassungsliste wird etwa einmal jährlich aktualisiert.
3Alle in der EU hergestellten oder in die EU eingeführten Produkte müssen allen geltenden REACH-Anforderungen entsprechen.Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Einhaltung einer Anforderung nicht die Befreiung von den anderen Anforderungen bedeutet.Zum Beispiel muss ein Produkt neben den Anforderungen an die Kandidatenliste möglicherweise auch einige eingeschränkte Anforderungen erfüllen.