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E-MARK-Zertifizierung; E-MARK anwendbares Produktangebot; wie wird das E-MARK-Logo verwendet?

E-MARK-Zertifizierung; E-MARK anwendbares Produktangebot; wie wird das E-MARK-Logo verwendet?

Markenbezeichnung: LCS Compliance Laboratory
Modellnummer: E-Mark-Zertifizierung
Mindestbestellmenge: 1 Stück
Preis: 100USD
Zahlungsbedingungen: L/C, D/A, D/P, T/T
Ausführliche Information
Genehmigung:
CNAS/NVLAP
Durchschnittliche Bearbeitungszeit:
3 bis 6 Monate
E-Zeichen:
Konformitätserklärung
Zertifizierungsprozess:
Bewertung und Prüfung der Konformität
Typ der Zertifizierung:
EU-Zertifizierung
Notwendige Unterlagen:
Technische Dokumentation, Prüfberichte und Konformitätserklärungen
EAC:
EAC-Prüfung und Zertifizierung
Umweltnormen:
Einhaltung der EU-Umweltnormen
EU-Zertifizierung:
GS-Zertifizierung
Gebühren:
Je nach Produktkategorie und Zertifizierungsstelle variiert
Produktkategorien:
Alle auf dem EU-Markt verkauften Erzeugnisse
Qualitäts-Standards:
Einhaltung der EU-Qualitätsnormen
Sicherheitsnormen:
Einhaltung der EU-Sicherheitsnormen
Prüfung:
EMV/LVD/RF
Gültig in:
Alle EU-Mitgliedstaaten
Beschreibung des Produkts

Einführung der Zertifizierung
Einführung in die E-MARK-Zertifizierung E-Mark ist der Europäische Gemeinsame Markt.Sie müssen den Bestimmungen des EU-Rechts und den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa entsprechen.Wenn die Produkte die Zertifizierungsanforderungen erfüllen, wird ihnen ein Konformitätszertifikat erteilt, um die Anforderungen an die Fahrsicherheit und den Umweltschutz zu gewährleisten.E-Mark erhält je nach Zertifizierungsland unterschiedliche NummernWenn beispielsweise Luxemburg beantragt wird, lautet die E-Mark-Kennzeichnung E13/e13.

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E-MARK-Zertifizierung
E-Mark-Logo
E Logo

Zertifikate aus verschiedenen Ländern haben entsprechende Nummern:

E1 ∆ Deutschland E2 ∆ Frankreich E3 ∆ Italien E4 ∆ Niederlande E5 ∆ Schweden
E6­Belgien E7­Ungarn E8­Tschechische Republik E9­Spanien E10­Jugoslawien
E11 Vereinigtes Königreich E12 Österreich E13 Luxemburg E14 Schweiz E16 Norwegen
E17 ∆ Finnland E18 ∆ Dänemark E19 ∆ Rumänien E20 ∆ Polen E21 ∆ Portugal
E23 Griechenland E25 Kroatien E26 Slowenien
E27Slowakei E28Weißrussland E29Estland E31Bosnien und Herzegowina
E37Türkiye E57San Marino


Das Logo

Es handelt sich um ein Zertifizierungszeichen für komplette Kraftfahrzeuge, Sicherheitsteile und -systeme, das die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten gemäß den EU-Richtlinien zu verwenden verpflichtet.Die Prüfstelle muss eine technische Dienstleistungsstelle in einem EU-Mitgliedstaat sein., und die Zertifizierungsstelle ist die staatliche Verkehrsbehörde eines EU-Mitgliedstaats.Wie die E-Zertifizierung, haben die Bescheinigungen jedes Mitgliedslandes entsprechende Nummern:


e1 ∆ Deutschland e2 ∆ Frankreich e3 ∆ Italien e4 ∆ Niederlande e5 ∆ Schweden

e6" Belgien e9" Spanien e11" Vereinigtes Königreich e12" Österreich e13" Luxemburg

e17 Finland e18 Dänemark e21 Portugal e23 Griechenland e24 Irland

 

Anwendbare Produktpalette
1. Komplettfahrzeug - d. h. ein elektrisches Kraftfahrzeug mit zwei oder drei oder mehr Rädern, z. B. Personenkraftwagen, Lastwagen, Motorräder, Busse und Geländefahrzeuge.
2­ Ersatzteile und Bauteile für Kraftfahrzeuge und Motorräder ­ Leuchten und Glühbirnen für Kraftfahrzeuge, verschiedene Spiegel, Reifen, Felgen, Bremsen, Hörner, Diebstahlschutzgeräte, Sicherheitsgurte,
Fahrzeugglas und Abgasleitungen usw.
3.Zubehör für Fahrzeuge und Motorräder·Sicherheitshelme, Kindersitze, elektrische Zubehörteile im Fahrzeug usw.
 

Bewerbungsprozess
1. Der Hersteller erstellt technische Daten und Proben;
2. Durchführung von Prüfungen;
3. Fabrikinspektion ist für die erste Anwendung erforderlich;(Hersteller, die ISO9000 und andere von nationalen Zertifizierungsstellen der EU ausgestellte Qualitätssicherungssysteme erhalten haben, müssen sich grundsätzlich nicht einer Fabrikinspektion unterziehen);
4. Prüfberichte und technische Daten des Herstellers zur Überprüfung vorzulegen;
5Die Verkehrsbehörden der europäischen Länder erteilen Bescheinigungen (Zertifizierungsstellen können regelmäßige oder unregelmäßige Nachprüfungen der Fabriken zertifizierter Hersteller durchführen).
 

Anwendungsmaterialien
A01 Neues Kundeninformationsformular (Antragsteller, die zum ersten Mal einen Antrag auf E/e4,8 stellen, füllen es sonst nicht aus)
Formular A02 für die Erstprüfung (Antragsteller, die erstmals E/e4,8 beantragen, ausfüllen es sonst nicht)
A03 Vertrag zwischen dem Antragsteller und dem Hersteller unterzeichnet (Hersteller und Antragsteller sind unterschiedlich und müssen ausgefüllt werden, andernfalls leer gelassen)
A04 Genehmigungsbrief (erforderlich)
Antragsformular A05 (erforderlich)
A06 Erklärung über die Übereinstimmung des Produkts (wenn mehrere Modelle vorliegen, bitte ausfüllen, andernfalls leere Stelle)
A07 Gebrauchsanweisung für die Marke (erforderlich, wenn der Anmelder eine andere Marke als seine eigene verwenden muss, andernfalls leer lassen)
A08 Anschlussbestätigung (Anschlussverhältnis erforderlich)
A09 Agenturbrief (erforderlich)
A10 Hersteller ISO-Zertifikat (wenn kein ISO-Zertifikat vorhanden ist, ist eine Fabrikkontrolle erforderlich)

A11 Antragsteller einer Betriebsgenehmigung

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Markenbezeichnung: LCS Compliance Laboratory
Modellnummer: E-Mark-Zertifizierung
Mindestbestellmenge: 1 Stück
Preis: 100USD
Zahlungsbedingungen: L/C, D/A, D/P, T/T
Ausführliche Information
Markenname:
LCS Compliance Laboratory
Modellnummer:
E-Mark-Zertifizierung
Genehmigung:
CNAS/NVLAP
Durchschnittliche Bearbeitungszeit:
3 bis 6 Monate
E-Zeichen:
Konformitätserklärung
Zertifizierungsprozess:
Bewertung und Prüfung der Konformität
Typ der Zertifizierung:
EU-Zertifizierung
Notwendige Unterlagen:
Technische Dokumentation, Prüfberichte und Konformitätserklärungen
EAC:
EAC-Prüfung und Zertifizierung
Umweltnormen:
Einhaltung der EU-Umweltnormen
EU-Zertifizierung:
GS-Zertifizierung
Gebühren:
Je nach Produktkategorie und Zertifizierungsstelle variiert
Produktkategorien:
Alle auf dem EU-Markt verkauften Erzeugnisse
Qualitäts-Standards:
Einhaltung der EU-Qualitätsnormen
Sicherheitsnormen:
Einhaltung der EU-Sicherheitsnormen
Prüfung:
EMV/LVD/RF
Gültig in:
Alle EU-Mitgliedstaaten
Min Bestellmenge:
1 Stück
Preis:
100USD
Zahlungsbedingungen:
L/C, D/A, D/P, T/T
Beschreibung des Produkts

Einführung der Zertifizierung
Einführung in die E-MARK-Zertifizierung E-Mark ist der Europäische Gemeinsame Markt.Sie müssen den Bestimmungen des EU-Rechts und den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa entsprechen.Wenn die Produkte die Zertifizierungsanforderungen erfüllen, wird ihnen ein Konformitätszertifikat erteilt, um die Anforderungen an die Fahrsicherheit und den Umweltschutz zu gewährleisten.E-Mark erhält je nach Zertifizierungsland unterschiedliche NummernWenn beispielsweise Luxemburg beantragt wird, lautet die E-Mark-Kennzeichnung E13/e13.

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E-MARK-Zertifizierung
E-Mark-Logo
E Logo

Zertifikate aus verschiedenen Ländern haben entsprechende Nummern:

E1 ∆ Deutschland E2 ∆ Frankreich E3 ∆ Italien E4 ∆ Niederlande E5 ∆ Schweden
E6­Belgien E7­Ungarn E8­Tschechische Republik E9­Spanien E10­Jugoslawien
E11 Vereinigtes Königreich E12 Österreich E13 Luxemburg E14 Schweiz E16 Norwegen
E17 ∆ Finnland E18 ∆ Dänemark E19 ∆ Rumänien E20 ∆ Polen E21 ∆ Portugal
E23 Griechenland E25 Kroatien E26 Slowenien
E27Slowakei E28Weißrussland E29Estland E31Bosnien und Herzegowina
E37Türkiye E57San Marino


Das Logo

Es handelt sich um ein Zertifizierungszeichen für komplette Kraftfahrzeuge, Sicherheitsteile und -systeme, das die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten gemäß den EU-Richtlinien zu verwenden verpflichtet.Die Prüfstelle muss eine technische Dienstleistungsstelle in einem EU-Mitgliedstaat sein., und die Zertifizierungsstelle ist die staatliche Verkehrsbehörde eines EU-Mitgliedstaats.Wie die E-Zertifizierung, haben die Bescheinigungen jedes Mitgliedslandes entsprechende Nummern:


e1 ∆ Deutschland e2 ∆ Frankreich e3 ∆ Italien e4 ∆ Niederlande e5 ∆ Schweden

e6" Belgien e9" Spanien e11" Vereinigtes Königreich e12" Österreich e13" Luxemburg

e17 Finland e18 Dänemark e21 Portugal e23 Griechenland e24 Irland

 

Anwendbare Produktpalette
1. Komplettfahrzeug - d. h. ein elektrisches Kraftfahrzeug mit zwei oder drei oder mehr Rädern, z. B. Personenkraftwagen, Lastwagen, Motorräder, Busse und Geländefahrzeuge.
2­ Ersatzteile und Bauteile für Kraftfahrzeuge und Motorräder ­ Leuchten und Glühbirnen für Kraftfahrzeuge, verschiedene Spiegel, Reifen, Felgen, Bremsen, Hörner, Diebstahlschutzgeräte, Sicherheitsgurte,
Fahrzeugglas und Abgasleitungen usw.
3.Zubehör für Fahrzeuge und Motorräder·Sicherheitshelme, Kindersitze, elektrische Zubehörteile im Fahrzeug usw.
 

Bewerbungsprozess
1. Der Hersteller erstellt technische Daten und Proben;
2. Durchführung von Prüfungen;
3. Fabrikinspektion ist für die erste Anwendung erforderlich;(Hersteller, die ISO9000 und andere von nationalen Zertifizierungsstellen der EU ausgestellte Qualitätssicherungssysteme erhalten haben, müssen sich grundsätzlich nicht einer Fabrikinspektion unterziehen);
4. Prüfberichte und technische Daten des Herstellers zur Überprüfung vorzulegen;
5Die Verkehrsbehörden der europäischen Länder erteilen Bescheinigungen (Zertifizierungsstellen können regelmäßige oder unregelmäßige Nachprüfungen der Fabriken zertifizierter Hersteller durchführen).
 

Anwendungsmaterialien
A01 Neues Kundeninformationsformular (Antragsteller, die zum ersten Mal einen Antrag auf E/e4,8 stellen, füllen es sonst nicht aus)
Formular A02 für die Erstprüfung (Antragsteller, die erstmals E/e4,8 beantragen, ausfüllen es sonst nicht)
A03 Vertrag zwischen dem Antragsteller und dem Hersteller unterzeichnet (Hersteller und Antragsteller sind unterschiedlich und müssen ausgefüllt werden, andernfalls leer gelassen)
A04 Genehmigungsbrief (erforderlich)
Antragsformular A05 (erforderlich)
A06 Erklärung über die Übereinstimmung des Produkts (wenn mehrere Modelle vorliegen, bitte ausfüllen, andernfalls leere Stelle)
A07 Gebrauchsanweisung für die Marke (erforderlich, wenn der Anmelder eine andere Marke als seine eigene verwenden muss, andernfalls leer lassen)
A08 Anschlussbestätigung (Anschlussverhältnis erforderlich)
A09 Agenturbrief (erforderlich)
A10 Hersteller ISO-Zertifikat (wenn kein ISO-Zertifikat vorhanden ist, ist eine Fabrikkontrolle erforderlich)

A11 Antragsteller einer Betriebsgenehmigung