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Prüfung und Zertifizierung Informationstechnikgeräte Sicherheit Teil 1: Allgemeine Anforderungen CNAS

Prüfung und Zertifizierung Informationstechnikgeräte Sicherheit Teil 1: Allgemeine Anforderungen CNAS

Markenbezeichnung: LCS
Modellnummer: Zusätzlich
Mindestbestellmenge: 1 PCS
Preis: 100 USD
Packaging Details: Elektronische Fassung
Zahlungsbedingungen: L/C, D/A, T/T, Western Union, MoneyGram
Ausführliche Information
Herkunftsort:
KN-Nummer
Zertifizierung:
Information technology equipment
CMA:
Akkreditierung der Laborqualifikationen, auch als Zertifizierung der Messtechnik bezeichnet
NVLAP:
d.h. Nationale Freiwillige Akkreditierungsprogramm für Labore
A2LA zugelassenes Labor:
Kann die Selbstausgabe von Prüfberichten für die Zertifizierung von FCC SDoC und FCC ID abschließen?
CEC:
Kalifornien-Energiekommission
CBTL:
CB-Testlabor
Versorgungsmaterial-Fähigkeit:
1000 PC pro Jahr
Beschreibung des Produkts

Zertifizierung Einführung:

Ausrüstung für Informationstechnologie - Sicherheit Teil 1: Allgemeine Anforderungen

1.Leistungsoberfläche
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu beachten.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 1.6
 
2.Etiketten und Beschreibungen
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu beachten.2013Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Europäischen Gemeinschaften (ABl.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 1.7
 
3.Schutz vor Elektroschock und Energiegefahren
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.1
 
4.SELV-Schaltung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.2
 
5.Stromgrenzschaltung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.4
 
6- Stromversorgung eingeschränkt.
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.5
 
7- Schutzmaßnahmen bei Erdung und Verklebung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.6
 
8.Schutz gegen Überstrom und Bodenfehler im Primärkreislauf
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.7
 
9.Sicherheitsschließvorrichtung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.8
 
10.Elektrische Isolierung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.9
 
11- Abstand, Schleiffläche und Durchdringungslänge der Isolierung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.10
 
12.Anschluss an das Stromnetz
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 3.2
 
13.Terminals zum Anschließen externer Leitungen
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 3.3
 
 
Prüfung und Zertifizierung Informationstechnikgeräte Sicherheit Teil 1: Allgemeine Anforderungen CNAS 0
 

Einzelheiten Zu Den Produkten

Zu Hause > Produits >
Zertifizierung
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Prüfung und Zertifizierung Informationstechnikgeräte Sicherheit Teil 1: Allgemeine Anforderungen CNAS

Prüfung und Zertifizierung Informationstechnikgeräte Sicherheit Teil 1: Allgemeine Anforderungen CNAS

Markenbezeichnung: LCS
Modellnummer: Zusätzlich
Mindestbestellmenge: 1 PCS
Preis: 100 USD
Packaging Details: Elektronische Fassung
Zahlungsbedingungen: L/C, D/A, T/T, Western Union, MoneyGram
Ausführliche Information
Herkunftsort:
KN-Nummer
Markenname:
LCS
Zertifizierung:
Information technology equipment
Modellnummer:
Zusätzlich
CMA:
Akkreditierung der Laborqualifikationen, auch als Zertifizierung der Messtechnik bezeichnet
NVLAP:
d.h. Nationale Freiwillige Akkreditierungsprogramm für Labore
A2LA zugelassenes Labor:
Kann die Selbstausgabe von Prüfberichten für die Zertifizierung von FCC SDoC und FCC ID abschließen?
CEC:
Kalifornien-Energiekommission
CBTL:
CB-Testlabor
Min Bestellmenge:
1 PCS
Preis:
100 USD
Verpackung Informationen:
Elektronische Fassung
Lieferzeit:
5-10 Arbeitstage
Zahlungsbedingungen:
L/C, D/A, T/T, Western Union, MoneyGram
Versorgungsmaterial-Fähigkeit:
1000 PC pro Jahr
Beschreibung des Produkts

Zertifizierung Einführung:

Ausrüstung für Informationstechnologie - Sicherheit Teil 1: Allgemeine Anforderungen

1.Leistungsoberfläche
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu beachten.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 1.6
 
2.Etiketten und Beschreibungen
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu beachten.2013Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Europäischen Gemeinschaften (ABl.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 1.7
 
3.Schutz vor Elektroschock und Energiegefahren
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.1
 
4.SELV-Schaltung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.2
 
5.Stromgrenzschaltung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.4
 
6- Stromversorgung eingeschränkt.
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.5
 
7- Schutzmaßnahmen bei Erdung und Verklebung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.6
 
8.Schutz gegen Überstrom und Bodenfehler im Primärkreislauf
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.7
 
9.Sicherheitsschließvorrichtung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.8
 
10.Elektrische Isolierung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.9
 
11- Abstand, Schleiffläche und Durchdringungslänge der Isolierung
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 2.10
 
12.Anschluss an das Stromnetz
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 3.2
 
13.Terminals zum Anschließen externer Leitungen
Gewichtsverteilung
2011Die Prüfungen sind in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel in der Regel abgeschlossen.2013; AS/NZS
60950.1:2015Die Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.2(Überarbeitung)
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
(R2016) + Änderungsantrag 1:2011 + Änderungsantrag 2:2014 3.3
 
 
Prüfung und Zertifizierung Informationstechnikgeräte Sicherheit Teil 1: Allgemeine Anforderungen CNAS 0