Markenbezeichnung: | LCS Compliance Laboratory |
Modellnummer: | Amazon-Anforderung: Verordnung (EU) Nr. 995/2010 |
Mindestbestellmenge: | 1 Stück |
Preis: | 100USD |
Zahlungsbedingungen: | L/C, D/A, D/P, T/T |
Prüfmethode:
Verpflichtungen der Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen
Anwendbare Länder:
Frankreich; Italien; Deutschland; Spanien; Niederlande; Türkei; Schweden; Polen; Belgien
Anforderungen/Grenzwerte:
Pflichten der Betreiber
1.Das Inverkehrbringen von illegal geerntetem Holz oder Holzprodukten, die aus diesem Holz gewonnen wurden, ist untersagt.
2.Die Betreiber üben bei dem Inverkehrbringen von Holz oder Holzerzeugnissen die gebotene Sorgfalt aus. Zu diesem Zweck wenden sie einen Rahmen von Verfahren und Maßnahmen an,nachstehend "System der Sorgfaltspflicht" genannt, wie in Artikel 6 festgelegt.
3.Jeder Betreiber unterhält und bewertet regelmäßig das von ihm eingesetzte Sorgfaltspflichtsystem,außer wenn der Betreiber von einer Überwachungsorganisation gemäß Artikel 8 ein Sorgfaltspflichtsystem eingerichtet hat. Existing supervision systems under national legislation and any voluntary chain of custody mechanism which fulfil the requirements of this Regulation may be used as a basis for the due diligence system."
Produktumfang:
Diese Verordnung legt die Verpflichtungen der Wirtschaftsteilnehmer fest, die Holz und Holzerzeugnisse zum ersten Mal auf den Binnenmarkt bringen, sowie die Verpflichtungen der Händler.
Markenbezeichnung: | LCS Compliance Laboratory |
Modellnummer: | Amazon-Anforderung: Verordnung (EU) Nr. 995/2010 |
Mindestbestellmenge: | 1 Stück |
Preis: | 100USD |
Zahlungsbedingungen: | L/C, D/A, D/P, T/T |
Prüfmethode:
Verpflichtungen der Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen
Anwendbare Länder:
Frankreich; Italien; Deutschland; Spanien; Niederlande; Türkei; Schweden; Polen; Belgien
Anforderungen/Grenzwerte:
Pflichten der Betreiber
1.Das Inverkehrbringen von illegal geerntetem Holz oder Holzprodukten, die aus diesem Holz gewonnen wurden, ist untersagt.
2.Die Betreiber üben bei dem Inverkehrbringen von Holz oder Holzerzeugnissen die gebotene Sorgfalt aus. Zu diesem Zweck wenden sie einen Rahmen von Verfahren und Maßnahmen an,nachstehend "System der Sorgfaltspflicht" genannt, wie in Artikel 6 festgelegt.
3.Jeder Betreiber unterhält und bewertet regelmäßig das von ihm eingesetzte Sorgfaltspflichtsystem,außer wenn der Betreiber von einer Überwachungsorganisation gemäß Artikel 8 ein Sorgfaltspflichtsystem eingerichtet hat. Existing supervision systems under national legislation and any voluntary chain of custody mechanism which fulfil the requirements of this Regulation may be used as a basis for the due diligence system."
Produktumfang:
Diese Verordnung legt die Verpflichtungen der Wirtschaftsteilnehmer fest, die Holz und Holzerzeugnisse zum ersten Mal auf den Binnenmarkt bringen, sowie die Verpflichtungen der Händler.