Markenbezeichnung: | LCS Compliance Laboratory |
Modellnummer: | Richtlinie (EU) 2019/904 - Einwegkunststoffprodukte und Produkte, die oxodegradierbaren Kunststoff e |
Mindestbestellmenge: | 1 Stück |
Preis: | 100USD |
Zahlungsbedingungen: | L/C, D/A, D/P, T/TTestmethode: Anwendbare Länder: Anforderung/Grenzen: Produktumfang: |
Prüfmethode:
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anwendbare Länder:
Frankreich; Italien; Deutschland; Spanien; Niederlande; Türkei; Schweden; Polen; Belgien
Anforderungen/Grenzwerte:
Der Verkauf bestimmter Einwegkunststoffprodukte und Produkte aus oxodegredierbarem Kunststoff wird nicht mehr im physischen und im Online-Verkauf von Amazon erlaubt.
Die nachstehenden Kennzeichnungsanforderungen gelten für folgende Einwegkunststoffprodukte oder Kunststoffe, die teilweise Kunststoffe enthalten, ab 3. Juli 2021:
(1) Hygienehandtücher und Tampons und Tampon-Applikatoren;
(2) Nasstücher, d. h. vorbefeuchtete Körperpflege- und Haushaltstücher;
(3) Tabakerzeugnisse mit Filtern und für die Verwendung in Kombination mit Tabakerzeugnissen vermarktete Filter;
(4) Trinkbecher.
Produkte müssen auf ihrer Verpackung oder auf dem Produkt selbst mit einer auffälligen, gut lesbaren und unauslöschlichen Kennzeichnung versehen sein, die den Verbrauchern Folgendes mitteilt:
(1) geeignete Abfallbewirtschaftungsmöglichkeiten für das Produkt oder Abfallentsorgungsmöglichkeiten, die für dieses Produkt vermieden werden sollen, entsprechend der Abfallhierarchie, und
(2) Das Vorhandensein von Kunststoffen im Produkt und die daraus resultierenden negativen Umweltauswirkungen von Müllvergießen oder anderer unsachgemäßer Entsorgung der Produkte
Produktumfang:
Einwegkunststoffprodukte, einschließlich solcher, die aus biologisch abbaubaren Kunststoffen hergestellt werden, in den folgenden Kategorien:
● Baumwollklebsteine, außer wenn es sich um medizinische Geräte handelt;
● Geschirr (Gabeln, Messer, Löffel, Stäbchen);
●Platten;
● Strohhalme, es sei denn, es handelt sich um medizinische Geräte;
●Rührgeräte für Getränke;
●Sticks, die an Ballons befestigt und auf sie gestützt werden sollen, mit Ausnahme von Ballons für industrielle oder andere berufliche Zwecke und Anwendungen, die nicht an Verbraucher verteilt werden,einschließlich der Mechanismen solcher Stäbe
●Lebensmittelbehälter aus Polystyrol, einschließlich Behälter wie Kisten, mit oder ohne Abdeckung, für Lebensmittel, die
●für den unmittelbaren Verzehr bestimmt ist, entweder vor Ort oder zum Mitnehmen,
●in der Regel aus dem Behälter konsumiert wird und
●bereit zum Verzehr ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Kochen oder Erhitzen, einschließlich Lebensmittelbehälter für Fastfood oder andere sofort verzehrbereite Mahlzeiten,mit Ausnahme von Getränkebehältern, Teller und Verpackungen und Verpackungen mit Lebensmitteln.
● Getränkebehälter aus Polystyrol, einschließlich ihrer Kappen und Deckel;
●Gläser für Getränke aus Polystyrol, einschließlich deren Deckel und Deckel.
●Produkte aus oxodegradablem Kunststoff (im EU-Recht als Kunststoff definiert, der Zusatzstoffe enthält, die durch Oxidationführen zur Zersplitterung des Kunststoffmaterials in Mikrofragmente oder zu chemischer Zersetzung) in folgenden Kategorien:
●Käufertüten, die Verbraucher verwenden, um ihre Einkäufe aus dem Geschäft abzuholen;
● Abfallsäcke (in der Regel in Rollen) für die Entsorgung von gewöhnlichem Haushaltsmüll;
●Schürzen zum Schutz von Kleidung;
●Säcke mit Hunde Kot aufnehmen;
●Bin-Liner;
● Handschuhe;
●Plastikfolien für verschiedene Anwendungen in der Landwirtschaft und im Gartenbau;
●Plastikfolie zur Verpackung von Zeitungen und Zeitschriften
● Brotbeutel;
●Tiefkühltaschen;
●Zigarettepackungen;
●Schrumpfverpackung und Palettenverpackung
● Blasenverpackung;
●Rigidprodukte wie Flaschen und Becher;
●Andere Produkte aus oxodegredierbarem Kunststoff.
Markenbezeichnung: | LCS Compliance Laboratory |
Modellnummer: | Richtlinie (EU) 2019/904 - Einwegkunststoffprodukte und Produkte, die oxodegradierbaren Kunststoff e |
Mindestbestellmenge: | 1 Stück |
Preis: | 100USD |
Zahlungsbedingungen: | L/C, D/A, D/P, T/TTestmethode: Anwendbare Länder: Anforderung/Grenzen: Produktumfang: |
Prüfmethode:
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anwendbare Länder:
Frankreich; Italien; Deutschland; Spanien; Niederlande; Türkei; Schweden; Polen; Belgien
Anforderungen/Grenzwerte:
Der Verkauf bestimmter Einwegkunststoffprodukte und Produkte aus oxodegredierbarem Kunststoff wird nicht mehr im physischen und im Online-Verkauf von Amazon erlaubt.
Die nachstehenden Kennzeichnungsanforderungen gelten für folgende Einwegkunststoffprodukte oder Kunststoffe, die teilweise Kunststoffe enthalten, ab 3. Juli 2021:
(1) Hygienehandtücher und Tampons und Tampon-Applikatoren;
(2) Nasstücher, d. h. vorbefeuchtete Körperpflege- und Haushaltstücher;
(3) Tabakerzeugnisse mit Filtern und für die Verwendung in Kombination mit Tabakerzeugnissen vermarktete Filter;
(4) Trinkbecher.
Produkte müssen auf ihrer Verpackung oder auf dem Produkt selbst mit einer auffälligen, gut lesbaren und unauslöschlichen Kennzeichnung versehen sein, die den Verbrauchern Folgendes mitteilt:
(1) geeignete Abfallbewirtschaftungsmöglichkeiten für das Produkt oder Abfallentsorgungsmöglichkeiten, die für dieses Produkt vermieden werden sollen, entsprechend der Abfallhierarchie, und
(2) Das Vorhandensein von Kunststoffen im Produkt und die daraus resultierenden negativen Umweltauswirkungen von Müllvergießen oder anderer unsachgemäßer Entsorgung der Produkte
Produktumfang:
Einwegkunststoffprodukte, einschließlich solcher, die aus biologisch abbaubaren Kunststoffen hergestellt werden, in den folgenden Kategorien:
● Baumwollklebsteine, außer wenn es sich um medizinische Geräte handelt;
● Geschirr (Gabeln, Messer, Löffel, Stäbchen);
●Platten;
● Strohhalme, es sei denn, es handelt sich um medizinische Geräte;
●Rührgeräte für Getränke;
●Sticks, die an Ballons befestigt und auf sie gestützt werden sollen, mit Ausnahme von Ballons für industrielle oder andere berufliche Zwecke und Anwendungen, die nicht an Verbraucher verteilt werden,einschließlich der Mechanismen solcher Stäbe
●Lebensmittelbehälter aus Polystyrol, einschließlich Behälter wie Kisten, mit oder ohne Abdeckung, für Lebensmittel, die
●für den unmittelbaren Verzehr bestimmt ist, entweder vor Ort oder zum Mitnehmen,
●in der Regel aus dem Behälter konsumiert wird und
●bereit zum Verzehr ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Kochen oder Erhitzen, einschließlich Lebensmittelbehälter für Fastfood oder andere sofort verzehrbereite Mahlzeiten,mit Ausnahme von Getränkebehältern, Teller und Verpackungen und Verpackungen mit Lebensmitteln.
● Getränkebehälter aus Polystyrol, einschließlich ihrer Kappen und Deckel;
●Gläser für Getränke aus Polystyrol, einschließlich deren Deckel und Deckel.
●Produkte aus oxodegradablem Kunststoff (im EU-Recht als Kunststoff definiert, der Zusatzstoffe enthält, die durch Oxidationführen zur Zersplitterung des Kunststoffmaterials in Mikrofragmente oder zu chemischer Zersetzung) in folgenden Kategorien:
●Käufertüten, die Verbraucher verwenden, um ihre Einkäufe aus dem Geschäft abzuholen;
● Abfallsäcke (in der Regel in Rollen) für die Entsorgung von gewöhnlichem Haushaltsmüll;
●Schürzen zum Schutz von Kleidung;
●Säcke mit Hunde Kot aufnehmen;
●Bin-Liner;
● Handschuhe;
●Plastikfolien für verschiedene Anwendungen in der Landwirtschaft und im Gartenbau;
●Plastikfolie zur Verpackung von Zeitungen und Zeitschriften
● Brotbeutel;
●Tiefkühltaschen;
●Zigarettepackungen;
●Schrumpfverpackung und Palettenverpackung
● Blasenverpackung;
●Rigidprodukte wie Flaschen und Becher;
●Andere Produkte aus oxodegredierbarem Kunststoff.