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Amazon-Anforderung: Kennzeichnung von Handelsinformationen,NOM-050-SCFI-2004

Amazon-Anforderung: Kennzeichnung von Handelsinformationen,NOM-050-SCFI-2004

Markenbezeichnung: LCS Compliance Laboratory
Modellnummer: Amazon-Anforderung: Kennzeichnung von Handelsinformationen,NOM-050-SCFI-2004
Mindestbestellmenge: 1 Stück
Preis: 100USD
Zahlungsbedingungen: L/C, D/A, D/P, T/T
Ausführliche Information
Beschreibung des Produkts

Amazon-Anforderung: Kennzeichnung von Handelsinformationen,NOM-050-SCFI-2004 0

Prüfmethode:

NOM-050-SCFI-2004
 

Anwendbare Länder:

Mexiko
 

Anforderungen/Grenzwerte:

Die Informationen über die Erzeugnisse müssen wahrheitsgemäß sein und so beschrieben und dargestellt werden, dass der Verbraucher hinsichtlich der Art und der Merkmale der Erzeugnisse nicht irregeführt wird.Die Angaben auf den Etiketten der Erzeugnisse müssen:
a) Sie äußern sich auf Spanisch, unbeschadet der Tatsache, daß diese auch in anderen Sprachen ausgedrückt wird.Es muss auch auf Spanisch erscheinen., in verständlicher und lesbarer Sprache so ausgedrückt werden, daß der Verbraucher durch Größe und Art des Schreibens auf einen Blick lesen kann.zumindest die in Unterabschnitt 5 festgelegten Informationen.2.1 dieser offiziellen mexikanischen Norm anzugeben ist.
Die im vorstehenden Absatz erwähnten Handelsinformationen müssen den Bestimmungen des Absatzes 4.8 dieser offiziellen mexikanischen Norm entsprechen.
b) die Bestimmungen der offiziellen mexikanischen Normen NOM-008-SCFI und NOM-030-SCFI (siehe Verweise) einhalten, unbeschadet der Tatsache, dass sie auch in anderen Einheitssystemen ausgedrückt werden können.Informationen, die in einem anderen Einheitensystem als dem Allgemeinen System der Maßeinheiten ausgedrückt werden, kann nach letzterem erscheinen.
c) auf einem Etikett, das so festgehalten ist, daß es bis zu seinem Verkauf oder Kauf unter normalen Bedingungen verfügbar bleibt, das in jeder Einheit oder in jedem Mehrfachbehälter oder in einem gemeinsamen Behälter angebracht werden muß.
c.1) Wenn das Produkt dem Endverbraucher in einer mehrfachen oder kollektiven Verpackung dargestellt wird, in der der Inhalt nicht sichtbar ist,alle in Unterabschnitt 5 genannten verbindlichen kommerziellen Angaben.2.1 dieser offiziellen mexikanischen Norm, müssen in der Verpackung mit dem Hinweis "Nicht für den Einzelverkauf gekennzeichnet" aufgestellt werden.
c.2) Wenn das Produkt dem Endverbraucher in einem Mehrfach- oder Kollektivbehälter präsentiert wird, in dem der Inhalt sichtbar ist,die obligatorischen Handelsinformationen können im Mehrfach- oder Kollektivbehälter angezeigt werden, oder in jedem und jedem der vorverpackten Erzeugnisse im Einzelnen oderEin Teil der obligatorischen Handelsinformationen kann in der Mehrfach- oder Kollektivverpackung und der Rest in jeder einzelnen Produktverpackung erscheinen., sofern die auf jeder Verpackung des Erzeugnisses erscheinenden verbindlichen Handelsinformationen in der einzelnenes kann mit bloßem Auge von der Außenseite des Mehrfach- oder Sammelbehälters aus gesehen werden, ohne dass letzteres geöffnet werden muss.
c.3) Werden die Mehrfach- oder Kollektivverpackungen geöffnet und die darin enthaltenen vorverpackten Erzeugnisse extrahiert, um sie dem Endverbraucher einzeln zuzuweisen,Diese Produkte müssen alle in dieser Norm festgelegten verbindlichen Handelsinformationen enthalten., die in keinem der in Abschnitt 2.2 derselben NOM genannten Fälle fallen.
d) Auf der Hauptausstellungsfläche sind mindestens folgende Angaben anzugeben:
i) Name oder Gattungsbezeichnung des Erzeugnisses gemäß Absatz 5.2.1 a), e)
ii) Mengenangaben.
Die Erzeugnisse, für die diese offizielle mexikanische Norm gilt, müssen auf ihren Etiketten mindestens folgende verbindliche Handelsinformationen enthalten:
a) Name oder Gattungsbezeichnung des Erzeugnisses, wenn er vom Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.
Ein Produkt ist auf einen Blick erkennbar, wenn es in einer Verpackung enthalten ist, die es ermöglicht, seinen Inhalt zu sehen; oder, wenn die Verpackung die Grafik des Produkts zeigt,solange diese Grafik keine anderen nicht in der Verpackung enthaltenen Produkte zeigt.
b) Angabe der Menge gemäß NOM-030-SCFI unter der Voraussetzung, daß, wenn der Inhalt oder die Anzahl der Stücke eines Erzeugnisses mit bloßem Auge erkannt werden kann,Es ist nicht erforderlich, die Mengenangaben anzugeben.In diesem Sinne ist es unerheblich, ob die Mengenangaben auf diesen Erzeugnissen angegeben sind oder nicht, und auch, wie sie gemacht werden (in einer anderen Sprache als Spanisch,an einem anderen Ort als der Hauptfläche der Ausstellung, in einer kleineren Größe als erforderlich). , etc.), sofern diese Angabe dem Produkt entspricht, das sie enthält.
Bei Mehrfach- oder Kollektivverpackungen, deren Inhalt auf den ersten Blick nicht unkenntlich ist,Es muss die Mengenangaben (nur die für den Mehrfachbehälter oder den kollektiven Behälter) enthalten., nicht die für jede einzelne Verpackung der Produkte im Einzelnen entsprechende), gemäß der offiziellen mexikanischen Norm NOM-030-SCFI-1993 (siehe Verweise).Die Beschreibung der Bestandteile kann auf der Informationsfläche erscheinen und muss den allgemeinen Namen oder die Bezeichnung der Erzeugnisse enthalten., sowie ihren Inhalt oder Nettoinhalt.
c) Name, Bezeichnung oder Firmenname und steuerlicher Wohnsitz, einschließlich Postleitzahl, Stadt oder Staat des Herstellers oder der für die Herstellung zuständigen Person für nationale Erzeugnisse oder des Einführers.Bei eingeführten Erzeugnissen, können diese Angaben nach der Zollabfertigung und vor dem Inverkehrbringen des Erzeugnisses in das Erzeugnis auf dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats aufgenommen werden.Diese Angaben müssen dem Sekretariat vom Einführer auf dessen Antrag übermittelt werden.Darüber hinaus muss das Sekretariat diese Informationen den Verbrauchern zur Verfügung stellen, die sie bei Beschwerden über die Produkte anfordern.
d) Die Bezeichnung, die das Herkunftsland des Erzeugnisses kennzeichnet, z. B. Erzeugnis von..., Hergestellt in..., Hergestellt in..., Hergestellt in..., oder andere Analoga.
e) Gefährdungswarnungen durch Legenden, Grafiken oder Vorsichtssymbole bei gefährlichen Produkten.
f) Wenn für die Verwendung, Handhabung oder Aufbewahrung des Erzeugnisses Anweisungen erforderlich sind, müssen diese Angaben vorgelegt werden.Falls diese Angaben in einem Bedienhandbuch oder einem Anhang des Betriebs enthalten sind,, muss auf dem jeweiligen Etikett angegeben werden: VEASE INSTRUKTIONALEN ANHANG ODER BEBÄRGUNGSHANDUNG oder andere ähnliche Anmerkungen, die entweder in Großbuchstaben angegeben werden können,Kleinbuchstaben oder eine Kombination aus beiden.
g) Gegebenenfalls Verfallsdatum oder bevorzugter Verbrauch
 

Produktumfang:

Alle Produkte, die in Mexiko verkauft werden, umfassen nationale Produkte und auch importierte Produkte.

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Markenbezeichnung: LCS Compliance Laboratory
Modellnummer: Amazon-Anforderung: Kennzeichnung von Handelsinformationen,NOM-050-SCFI-2004
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Zahlungsbedingungen: L/C, D/A, D/P, T/T
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Markenname:
LCS Compliance Laboratory
Modellnummer:
Amazon-Anforderung: Kennzeichnung von Handelsinformationen,NOM-050-SCFI-2004
Min Bestellmenge:
1 Stück
Preis:
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L/C, D/A, D/P, T/T
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Prüfmethode:

NOM-050-SCFI-2004
 

Anwendbare Länder:

Mexiko
 

Anforderungen/Grenzwerte:

Die Informationen über die Erzeugnisse müssen wahrheitsgemäß sein und so beschrieben und dargestellt werden, dass der Verbraucher hinsichtlich der Art und der Merkmale der Erzeugnisse nicht irregeführt wird.Die Angaben auf den Etiketten der Erzeugnisse müssen:
a) Sie äußern sich auf Spanisch, unbeschadet der Tatsache, daß diese auch in anderen Sprachen ausgedrückt wird.Es muss auch auf Spanisch erscheinen., in verständlicher und lesbarer Sprache so ausgedrückt werden, daß der Verbraucher durch Größe und Art des Schreibens auf einen Blick lesen kann.zumindest die in Unterabschnitt 5 festgelegten Informationen.2.1 dieser offiziellen mexikanischen Norm anzugeben ist.
Die im vorstehenden Absatz erwähnten Handelsinformationen müssen den Bestimmungen des Absatzes 4.8 dieser offiziellen mexikanischen Norm entsprechen.
b) die Bestimmungen der offiziellen mexikanischen Normen NOM-008-SCFI und NOM-030-SCFI (siehe Verweise) einhalten, unbeschadet der Tatsache, dass sie auch in anderen Einheitssystemen ausgedrückt werden können.Informationen, die in einem anderen Einheitensystem als dem Allgemeinen System der Maßeinheiten ausgedrückt werden, kann nach letzterem erscheinen.
c) auf einem Etikett, das so festgehalten ist, daß es bis zu seinem Verkauf oder Kauf unter normalen Bedingungen verfügbar bleibt, das in jeder Einheit oder in jedem Mehrfachbehälter oder in einem gemeinsamen Behälter angebracht werden muß.
c.1) Wenn das Produkt dem Endverbraucher in einer mehrfachen oder kollektiven Verpackung dargestellt wird, in der der Inhalt nicht sichtbar ist,alle in Unterabschnitt 5 genannten verbindlichen kommerziellen Angaben.2.1 dieser offiziellen mexikanischen Norm, müssen in der Verpackung mit dem Hinweis "Nicht für den Einzelverkauf gekennzeichnet" aufgestellt werden.
c.2) Wenn das Produkt dem Endverbraucher in einem Mehrfach- oder Kollektivbehälter präsentiert wird, in dem der Inhalt sichtbar ist,die obligatorischen Handelsinformationen können im Mehrfach- oder Kollektivbehälter angezeigt werden, oder in jedem und jedem der vorverpackten Erzeugnisse im Einzelnen oderEin Teil der obligatorischen Handelsinformationen kann in der Mehrfach- oder Kollektivverpackung und der Rest in jeder einzelnen Produktverpackung erscheinen., sofern die auf jeder Verpackung des Erzeugnisses erscheinenden verbindlichen Handelsinformationen in der einzelnenes kann mit bloßem Auge von der Außenseite des Mehrfach- oder Sammelbehälters aus gesehen werden, ohne dass letzteres geöffnet werden muss.
c.3) Werden die Mehrfach- oder Kollektivverpackungen geöffnet und die darin enthaltenen vorverpackten Erzeugnisse extrahiert, um sie dem Endverbraucher einzeln zuzuweisen,Diese Produkte müssen alle in dieser Norm festgelegten verbindlichen Handelsinformationen enthalten., die in keinem der in Abschnitt 2.2 derselben NOM genannten Fälle fallen.
d) Auf der Hauptausstellungsfläche sind mindestens folgende Angaben anzugeben:
i) Name oder Gattungsbezeichnung des Erzeugnisses gemäß Absatz 5.2.1 a), e)
ii) Mengenangaben.
Die Erzeugnisse, für die diese offizielle mexikanische Norm gilt, müssen auf ihren Etiketten mindestens folgende verbindliche Handelsinformationen enthalten:
a) Name oder Gattungsbezeichnung des Erzeugnisses, wenn er vom Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.
Ein Produkt ist auf einen Blick erkennbar, wenn es in einer Verpackung enthalten ist, die es ermöglicht, seinen Inhalt zu sehen; oder, wenn die Verpackung die Grafik des Produkts zeigt,solange diese Grafik keine anderen nicht in der Verpackung enthaltenen Produkte zeigt.
b) Angabe der Menge gemäß NOM-030-SCFI unter der Voraussetzung, daß, wenn der Inhalt oder die Anzahl der Stücke eines Erzeugnisses mit bloßem Auge erkannt werden kann,Es ist nicht erforderlich, die Mengenangaben anzugeben.In diesem Sinne ist es unerheblich, ob die Mengenangaben auf diesen Erzeugnissen angegeben sind oder nicht, und auch, wie sie gemacht werden (in einer anderen Sprache als Spanisch,an einem anderen Ort als der Hauptfläche der Ausstellung, in einer kleineren Größe als erforderlich). , etc.), sofern diese Angabe dem Produkt entspricht, das sie enthält.
Bei Mehrfach- oder Kollektivverpackungen, deren Inhalt auf den ersten Blick nicht unkenntlich ist,Es muss die Mengenangaben (nur die für den Mehrfachbehälter oder den kollektiven Behälter) enthalten., nicht die für jede einzelne Verpackung der Produkte im Einzelnen entsprechende), gemäß der offiziellen mexikanischen Norm NOM-030-SCFI-1993 (siehe Verweise).Die Beschreibung der Bestandteile kann auf der Informationsfläche erscheinen und muss den allgemeinen Namen oder die Bezeichnung der Erzeugnisse enthalten., sowie ihren Inhalt oder Nettoinhalt.
c) Name, Bezeichnung oder Firmenname und steuerlicher Wohnsitz, einschließlich Postleitzahl, Stadt oder Staat des Herstellers oder der für die Herstellung zuständigen Person für nationale Erzeugnisse oder des Einführers.Bei eingeführten Erzeugnissen, können diese Angaben nach der Zollabfertigung und vor dem Inverkehrbringen des Erzeugnisses in das Erzeugnis auf dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats aufgenommen werden.Diese Angaben müssen dem Sekretariat vom Einführer auf dessen Antrag übermittelt werden.Darüber hinaus muss das Sekretariat diese Informationen den Verbrauchern zur Verfügung stellen, die sie bei Beschwerden über die Produkte anfordern.
d) Die Bezeichnung, die das Herkunftsland des Erzeugnisses kennzeichnet, z. B. Erzeugnis von..., Hergestellt in..., Hergestellt in..., Hergestellt in..., oder andere Analoga.
e) Gefährdungswarnungen durch Legenden, Grafiken oder Vorsichtssymbole bei gefährlichen Produkten.
f) Wenn für die Verwendung, Handhabung oder Aufbewahrung des Erzeugnisses Anweisungen erforderlich sind, müssen diese Angaben vorgelegt werden.Falls diese Angaben in einem Bedienhandbuch oder einem Anhang des Betriebs enthalten sind,, muss auf dem jeweiligen Etikett angegeben werden: VEASE INSTRUKTIONALEN ANHANG ODER BEBÄRGUNGSHANDUNG oder andere ähnliche Anmerkungen, die entweder in Großbuchstaben angegeben werden können,Kleinbuchstaben oder eine Kombination aus beiden.
g) Gegebenenfalls Verfallsdatum oder bevorzugter Verbrauch
 

Produktumfang:

Alle Produkte, die in Mexiko verkauft werden, umfassen nationale Produkte und auch importierte Produkte.