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Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die in Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorgesehenen Maßnahmen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV unzulässig sind.

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die in Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorgesehenen Maßnahmen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV unzulässig sind.

Markenbezeichnung: LCS Compliance Laboratory
Modellnummer: Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die in Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorgesehenen Maßnahmen
Mindestbestellmenge: 1 Stück
Preis: 100USD
Zahlungsbedingungen: L/C, D/A, D/P, T/T
Ausführliche Information
Beschreibung des Produkts

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die in Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorgesehenen Maßnahmen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV unzulässig sind. 0

Prüfmethode:

Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Prämien und irreführende Angaben
 

Anwendbare Länder:

Japan
 

Anforderungen/Grenzwerte:

Alle Etiketten und Ansprüche müssen auf der Wahrheit beruhen und keine überbewerteten Ansprüche und unzumutbare Ansprüche auf mehr Kunden-Aufmerksamkeit/Vertriebsförderung (Art. 5) enthalten, einschließlich der Etikettierung des Ursprungslandes.
 

Produktumfang:

Alle Produkte und Dienstleistungen

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Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die in Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorgesehenen Maßnahmen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV unzulässig sind.

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die in Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorgesehenen Maßnahmen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV unzulässig sind.

Markenbezeichnung: LCS Compliance Laboratory
Modellnummer: Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die in Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorgesehenen Maßnahmen
Mindestbestellmenge: 1 Stück
Preis: 100USD
Zahlungsbedingungen: L/C, D/A, D/P, T/T
Ausführliche Information
Markenname:
LCS Compliance Laboratory
Modellnummer:
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die in Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorgesehenen Maßnahmen
Min Bestellmenge:
1 Stück
Preis:
100USD
Zahlungsbedingungen:
L/C, D/A, D/P, T/T
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Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die in Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorgesehenen Maßnahmen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV unzulässig sind. 0

Prüfmethode:

Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Prämien und irreführende Angaben
 

Anwendbare Länder:

Japan
 

Anforderungen/Grenzwerte:

Alle Etiketten und Ansprüche müssen auf der Wahrheit beruhen und keine überbewerteten Ansprüche und unzumutbare Ansprüche auf mehr Kunden-Aufmerksamkeit/Vertriebsförderung (Art. 5) enthalten, einschließlich der Etikettierung des Ursprungslandes.
 

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