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Amazon-Anforderung: Vereinigtes Königreich Die Allgemeinen Vorschriften über die Produktsicherheit 2005

Amazon-Anforderung: Vereinigtes Königreich Die Allgemeinen Vorschriften über die Produktsicherheit 2005

Markenbezeichnung: LCS Compliance Laboratory
Modellnummer: Amazon-Anforderung: Vereinigtes Königreich Die Allgemeinen Vorschriften über die Produktsicherheit 2
Mindestbestellmenge: 1 Stück
Preis: 100USD
Zahlungsbedingungen: L/C, D/A, D/P, T/T
Ausführliche Information
Beschreibung des Produkts

Amazon-Anforderung: Vereinigtes Königreich Die Allgemeinen Vorschriften über die Produktsicherheit 2005 0

Prüfmethode:

Vereinigtes Königreich Die Allgemeinen Vorschriften über die Produktsicherheit 2005
 

Anwendbare Länder:

Vereinigtes Königreich
 

Anforderungen/Grenzwerte:

Die Hersteller sind verpflichtet, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen (siehe vollständige Anforderungen der Richtlinie).
Hier sind einige Auszüge:
a) "sicheres Produkt" jedes Produkt, das unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen der Verwendung einschließlich der Dauer und gegebenenfalls der InbetriebnahmeAnforderungen an die Installation und Wartung, kein Risiko oder nur die mit der Anwendung des Arzneimittels vereinbarten Mindestrisiken darstellt,als akzeptabel und mit einem hohen Schutzniveau für Sicherheit und Gesundheit von Personen vereinbar angesehen, wobei insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
- die Merkmale des Erzeugnisses, einschließlich seiner Zusammensetzung, Verpackung, Montageanleitung und gegebenenfalls Montage- und Wartungsanleitung;
- die Wirkung auf andere Erzeugnisse, wenn vernünftigerweise vorhersehbar ist, daß sie mit anderen Erzeugnissen verwendet wird;
- die Aufmachung des Erzeugnisses, die Etikettierung, alle Warnungen und Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung sowie alle sonstigen Angaben oder Angaben über das Erzeugnis;
- die Risikoklassen der Verbraucher, insbesondere Kinder und ältere Menschen.Die Möglichkeit, ein höheres Sicherheitsniveau zu erreichen, oder die Verfügbarkeit anderer Produkte, die ein geringeres Risiko darstellen, sind keine Gründe, ein Produkt als "gefährlich" zu betrachten.;
c) "gefährliches Erzeugnis" jedes Erzeugnis, das nicht der Definition eines "sicheren Erzeugnisses" in Buchstabe b entspricht;
d) "schwere Gefahr" jede ernsthafte Gefahr, auch solche, deren Auswirkungen nicht unmittelbar sind und die eine rasche
Eingriffe der öffentlichen Behörden;
e) "Hersteller" bedeutet:
- der Hersteller des Erzeugnisses, wenn er in der Gemeinschaft niedergelassen ist, und jede andere Person,
sich als Hersteller darstellen, indem er auf dem Erzeugnis seinen Namen, seine Marke oder eine andere Unterscheidungsmarke trägt, oder als die Person, die das Erzeugnis neu verarbeitet;
- der Vertreter des Herstellers, wenn der Hersteller nicht in der Gemeinschaft niedergelassen ist, oder, wenn kein Vertreter in der Gemeinschaft niedergelassen ist, der Einführer des Erzeugnisses;
- andere Fachkräfte in der Lieferkette, soweit ihre Tätigkeiten die Sicherheitsmerkmale eines Produkts beeinträchtigen können;
f) "Händler" jeden Fachmann in der Lieferkette, dessen Tätigkeit die Sicherheitsmerkmale eines Erzeugnisses nicht beeinträchtigt;
g) "Rückruf" jede Maßnahme zur Rückgabe eines gefährlichen Erzeugnisses, das bereits vom Hersteller oder Händler an den Verbraucher geliefert oder zugänglich gemacht wurde;
h) "Rücknahme" jede Maßnahme, die den Vertrieb, die Ausstellung und das Angebot eines gefährlichen Erzeugnisses verhindern soll.
für den Verbraucher".
"Für die Zwecke dieser Richtlinie, insbesondere des Artikels 6, sind die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten berechtigt,die nachstehenden Maßnahmen a) und b) bis f)gegebenenfalls:
a) für jede Ware:
- auch nach dem Inverkehrbringen als sicher zu organisieren, geeignete und angemessene Kontrollen der Sicherheitsmerkmale bis zum letzten Stadium der Verwendung oder des Verzehrs;
- von den Beteiligten alle erforderlichen Auskünfte zu verlangen;
- die Probenahme von Erzeugnissen und die Durchführung von Sicherheitsprüfungen;
b) für jedes Produkt, das unter bestimmten Bedingungen Risiken darstellen könnte:
- die Kennzeichnung mit geeigneten, klar formulierten und leicht verständlichen Warnungen in den Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem das Erzeugnis vermarktet wird, zu verlangen,über die damit verbundenen Risiken;
- die Vermarktung unter Vorbedingungen zu unterwerfen, um die Sicherheit zu gewährleisten;
c) für alle Erzeugnisse, die für bestimmte Personen Risiken darstellen könnten: eine rechtzeitige und angemessene Warnung über das Risiko einschließlich der Veröffentlichung besonderer Warnungen;
d) für jedes Produkt, das gefährlich sein könnte: für die Zeit, die für die verschiedenen Sicherheitsbewertungen, Kontrollen und Kontrollen erforderlich ist, die vorübergehende Verhinderung der Lieferung, das Angebot der Lieferung oder die Anzeige;
- für alle gefährlichen Erzeugnisse: Verbot des Inverkehrbringens und Einführung der zur Einhaltung des Verbotes erforderlichen Begleitmaßnahmen;
f) für alle gefährlichen Erzeugnisse, die bereits auf dem Markt sind:
- den tatsächlichen und sofortigen Rückzug zu veranlassen oder zu organisieren und die Verbraucher auf die damit verbundenen Risiken aufmerksam zu machen;
- den Rückruf von Verbrauchern und die Zerstörung unter geeigneten Bedingungen anordnen oder koordinieren oder gegebenenfalls gemeinsam mit Erzeugern und Händlern organisieren".
 

Produktumfang:

Gilt für alle Erzeugnisse

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Markenbezeichnung: LCS Compliance Laboratory
Modellnummer: Amazon-Anforderung: Vereinigtes Königreich Die Allgemeinen Vorschriften über die Produktsicherheit 2
Mindestbestellmenge: 1 Stück
Preis: 100USD
Zahlungsbedingungen: L/C, D/A, D/P, T/T
Ausführliche Information
Markenname:
LCS Compliance Laboratory
Modellnummer:
Amazon-Anforderung: Vereinigtes Königreich Die Allgemeinen Vorschriften über die Produktsicherheit 2
Min Bestellmenge:
1 Stück
Preis:
100USD
Zahlungsbedingungen:
L/C, D/A, D/P, T/T
Beschreibung des Produkts

Amazon-Anforderung: Vereinigtes Königreich Die Allgemeinen Vorschriften über die Produktsicherheit 2005 0

Prüfmethode:

Vereinigtes Königreich Die Allgemeinen Vorschriften über die Produktsicherheit 2005
 

Anwendbare Länder:

Vereinigtes Königreich
 

Anforderungen/Grenzwerte:

Die Hersteller sind verpflichtet, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen (siehe vollständige Anforderungen der Richtlinie).
Hier sind einige Auszüge:
a) "sicheres Produkt" jedes Produkt, das unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen der Verwendung einschließlich der Dauer und gegebenenfalls der InbetriebnahmeAnforderungen an die Installation und Wartung, kein Risiko oder nur die mit der Anwendung des Arzneimittels vereinbarten Mindestrisiken darstellt,als akzeptabel und mit einem hohen Schutzniveau für Sicherheit und Gesundheit von Personen vereinbar angesehen, wobei insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
- die Merkmale des Erzeugnisses, einschließlich seiner Zusammensetzung, Verpackung, Montageanleitung und gegebenenfalls Montage- und Wartungsanleitung;
- die Wirkung auf andere Erzeugnisse, wenn vernünftigerweise vorhersehbar ist, daß sie mit anderen Erzeugnissen verwendet wird;
- die Aufmachung des Erzeugnisses, die Etikettierung, alle Warnungen und Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung sowie alle sonstigen Angaben oder Angaben über das Erzeugnis;
- die Risikoklassen der Verbraucher, insbesondere Kinder und ältere Menschen.Die Möglichkeit, ein höheres Sicherheitsniveau zu erreichen, oder die Verfügbarkeit anderer Produkte, die ein geringeres Risiko darstellen, sind keine Gründe, ein Produkt als "gefährlich" zu betrachten.;
c) "gefährliches Erzeugnis" jedes Erzeugnis, das nicht der Definition eines "sicheren Erzeugnisses" in Buchstabe b entspricht;
d) "schwere Gefahr" jede ernsthafte Gefahr, auch solche, deren Auswirkungen nicht unmittelbar sind und die eine rasche
Eingriffe der öffentlichen Behörden;
e) "Hersteller" bedeutet:
- der Hersteller des Erzeugnisses, wenn er in der Gemeinschaft niedergelassen ist, und jede andere Person,
sich als Hersteller darstellen, indem er auf dem Erzeugnis seinen Namen, seine Marke oder eine andere Unterscheidungsmarke trägt, oder als die Person, die das Erzeugnis neu verarbeitet;
- der Vertreter des Herstellers, wenn der Hersteller nicht in der Gemeinschaft niedergelassen ist, oder, wenn kein Vertreter in der Gemeinschaft niedergelassen ist, der Einführer des Erzeugnisses;
- andere Fachkräfte in der Lieferkette, soweit ihre Tätigkeiten die Sicherheitsmerkmale eines Produkts beeinträchtigen können;
f) "Händler" jeden Fachmann in der Lieferkette, dessen Tätigkeit die Sicherheitsmerkmale eines Erzeugnisses nicht beeinträchtigt;
g) "Rückruf" jede Maßnahme zur Rückgabe eines gefährlichen Erzeugnisses, das bereits vom Hersteller oder Händler an den Verbraucher geliefert oder zugänglich gemacht wurde;
h) "Rücknahme" jede Maßnahme, die den Vertrieb, die Ausstellung und das Angebot eines gefährlichen Erzeugnisses verhindern soll.
für den Verbraucher".
"Für die Zwecke dieser Richtlinie, insbesondere des Artikels 6, sind die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten berechtigt,die nachstehenden Maßnahmen a) und b) bis f)gegebenenfalls:
a) für jede Ware:
- auch nach dem Inverkehrbringen als sicher zu organisieren, geeignete und angemessene Kontrollen der Sicherheitsmerkmale bis zum letzten Stadium der Verwendung oder des Verzehrs;
- von den Beteiligten alle erforderlichen Auskünfte zu verlangen;
- die Probenahme von Erzeugnissen und die Durchführung von Sicherheitsprüfungen;
b) für jedes Produkt, das unter bestimmten Bedingungen Risiken darstellen könnte:
- die Kennzeichnung mit geeigneten, klar formulierten und leicht verständlichen Warnungen in den Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem das Erzeugnis vermarktet wird, zu verlangen,über die damit verbundenen Risiken;
- die Vermarktung unter Vorbedingungen zu unterwerfen, um die Sicherheit zu gewährleisten;
c) für alle Erzeugnisse, die für bestimmte Personen Risiken darstellen könnten: eine rechtzeitige und angemessene Warnung über das Risiko einschließlich der Veröffentlichung besonderer Warnungen;
d) für jedes Produkt, das gefährlich sein könnte: für die Zeit, die für die verschiedenen Sicherheitsbewertungen, Kontrollen und Kontrollen erforderlich ist, die vorübergehende Verhinderung der Lieferung, das Angebot der Lieferung oder die Anzeige;
- für alle gefährlichen Erzeugnisse: Verbot des Inverkehrbringens und Einführung der zur Einhaltung des Verbotes erforderlichen Begleitmaßnahmen;
f) für alle gefährlichen Erzeugnisse, die bereits auf dem Markt sind:
- den tatsächlichen und sofortigen Rückzug zu veranlassen oder zu organisieren und die Verbraucher auf die damit verbundenen Risiken aufmerksam zu machen;
- den Rückruf von Verbrauchern und die Zerstörung unter geeigneten Bedingungen anordnen oder koordinieren oder gegebenenfalls gemeinsam mit Erzeugern und Händlern organisieren".
 

Produktumfang:

Gilt für alle Erzeugnisse