LED-Erkennung giftiger und gefährlicher Stoffe
Grundlegende Einführung
Heute, im 21. Jahrhundert, ersetzt die LED als grünste und energiesparendste Lichtquelle die traditionellen Lichtquellen und wird zum Protagonisten der Beleuchtungsgeräte.Zusätzlich zu den Energieeinsparungsgründen, sind die Anforderungen an den Umweltschutz auch einer der Schlüsselpunkte in diesem Jahrhundert. Verwenden LED-Leuchten umweltfreundliche Materialien? Sind die Materialien für Menschen und Umwelt schädlich?Dies ist ein weiteres großes Problem, mit dem wir konfrontiert sind.
Beschränkungen für gefährliche Stoffe
a. EU-RoHS-Richtlinie
EU: Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten, d. h.Richtlinie EURoHS
b. California RoHS-Vorschriften
US-Bundesstaat Kalifornien: Beschränkungen für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektronischen Geräten, d. h. California RoHS, Health and Safety Code Abschnitt 25214.9-25214.10.2
c. US-amerikanische RoHS-Gesetz
US: Environmental Design of Electrical Equipment (EDEE) Act, d.h. USRoHS H.R.2420
Der vorstehende Gesetzentwurf regelt den Gehalt der folgenden sechs eingeschränkten Stoffe in verschiedenen homogenen Materialien, die in LED-Leuchten verwendet werden:
Blei: 1000 ppm, Cadmium: 100 ppm, Quecksilber: 1000 ppm, Hexavalentchrom: 1000 ppm, Polybromdiphenyle: 1000 ppm, Polybromdiphenyl: 1000 ppm
EU-RoHS empfiehlt, vier Stoffen Priorität zu geben
a. Drei Phthalate (BBP, DBP und DEHP)
Hexabromocyclododecan HBCDD
EU-Verordnungen für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und eingeschränkte Verwendung von Chemikalien
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH)
a. Liste der Stoffe, die zur Zulassung beantragt werden
144 Substanzen von äußerster Bedeutung 144 (SVHC)
Liste der eingeschränkten Stoffe, Anhang XVII
Einige relevante Prüfpunkte sind nachstehend aufgeführt:
Ⅰ. Nr. 1. Polychlorterphenyle (PCT)
Ⅱ. Nr. 20 Organotinverbindungen
ⅢNr. 23 - Cadmium
Ⅳ. Nr. 42. Kurzkettige chlorhaltige Paraffine
Ⅴ. Nr. 46 Nonylphenol und Nonylphenol-Etoxy
Ⅵ. Nr. 50 Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAH)
EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe
Einige verwandte Prüfpunkte sind wie folgt aufgeführt:
a. Perfluoroktansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS)
b. Polychlorierte Biphenyle (PCB)
GS-zertifizierte 18 Arten von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
LED-Erkennung giftiger und gefährlicher Stoffe
Grundlegende Einführung
Heute, im 21. Jahrhundert, ersetzt die LED als grünste und energiesparendste Lichtquelle die traditionellen Lichtquellen und wird zum Protagonisten der Beleuchtungsgeräte.Zusätzlich zu den Energieeinsparungsgründen, sind die Anforderungen an den Umweltschutz auch einer der Schlüsselpunkte in diesem Jahrhundert. Verwenden LED-Leuchten umweltfreundliche Materialien? Sind die Materialien für Menschen und Umwelt schädlich?Dies ist ein weiteres großes Problem, mit dem wir konfrontiert sind.
Beschränkungen für gefährliche Stoffe
a. EU-RoHS-Richtlinie
EU: Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten, d. h.Richtlinie EURoHS
b. California RoHS-Vorschriften
US-Bundesstaat Kalifornien: Beschränkungen für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektronischen Geräten, d. h. California RoHS, Health and Safety Code Abschnitt 25214.9-25214.10.2
c. US-amerikanische RoHS-Gesetz
US: Environmental Design of Electrical Equipment (EDEE) Act, d.h. USRoHS H.R.2420
Der vorstehende Gesetzentwurf regelt den Gehalt der folgenden sechs eingeschränkten Stoffe in verschiedenen homogenen Materialien, die in LED-Leuchten verwendet werden:
Blei: 1000 ppm, Cadmium: 100 ppm, Quecksilber: 1000 ppm, Hexavalentchrom: 1000 ppm, Polybromdiphenyle: 1000 ppm, Polybromdiphenyl: 1000 ppm
EU-RoHS empfiehlt, vier Stoffen Priorität zu geben
a. Drei Phthalate (BBP, DBP und DEHP)
Hexabromocyclododecan HBCDD
EU-Verordnungen für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und eingeschränkte Verwendung von Chemikalien
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH)
a. Liste der Stoffe, die zur Zulassung beantragt werden
144 Substanzen von äußerster Bedeutung 144 (SVHC)
Liste der eingeschränkten Stoffe, Anhang XVII
Einige relevante Prüfpunkte sind nachstehend aufgeführt:
Ⅰ. Nr. 1. Polychlorterphenyle (PCT)
Ⅱ. Nr. 20 Organotinverbindungen
ⅢNr. 23 - Cadmium
Ⅳ. Nr. 42. Kurzkettige chlorhaltige Paraffine
Ⅴ. Nr. 46 Nonylphenol und Nonylphenol-Etoxy
Ⅵ. Nr. 50 Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAH)
EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe
Einige verwandte Prüfpunkte sind wie folgt aufgeführt:
a. Perfluoroktansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS)
b. Polychlorierte Biphenyle (PCB)
GS-zertifizierte 18 Arten von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen