Am 21. Mai 2024 erließ die Europäische Kommission die Richtlinie (EU) 2024/1416,mit der Artikel 39 (a) "Über die Reduzierung von in Anzeigebeleuchtungsanlagen verwendeten Halbleiternanokristallen auf Cadmiumbasis" in Anhang III der EU-RoHS-Richtlinie 2011 /65/EU aktualisiert wurdeCadmiumselenid für Quantenpunkte (Cadmium für Ausstellungsfläche < 0,2 ug/mm2) " ist gültig, und eine neue Ausnahmeklausel 39 (b) wird hinzugefügt.Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach Bekanntgabe in Kraft..
Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird wie folgt geändert:
Ausnahmeklausel
Freistellung
Ausnahmeregelung
Anwendungsbereich und Anwendungsdatum
Geltungsbereich und Ablaufdatum der Befreiung
39 (a)
Cadmiumselenid in Cadmium-basierten Halbleiter-Nanocrystal-Quantenpunkten zur Verwendung in Anwendungen zur Anzeigebeleuchtung (< 0,2 μg Cd pro mm2 Anzeigebereich).
Cadmiumselenid zur Verringerung von Cadmium-basierten Halbleiter-Nanokristall-Quantenpunkten in Anzeigeleuchten (Cadmium < 0,2 μg/mm2 Anzeigebild)
Verfällt für alle Kategorien am 21. November 2025
gilt für alle Produkte, die bis zum 21. November 2025 befreit sind
Neuer Eintrag:
Ausnahmeklausel
Freistellung
Ausnahmeregelung
Anwendungsbereich und Anwendungsdatum
Geltungsbereich und Ablaufdatum der Befreiung
39 (b)
Cadmium in downshifting semiconductor nanocrystal quantum dots directly deposited on LED semiconductor chips for use in display and projection applications (< 5μg Cd per mm2 of LED chip surface) with a maximum amount per device of 1 mg.
verwendet zur Reduktion von Cadmium in Quantenpunkten aus Halbleiter-Nanokristallen, die direkt auf LED-Halbleiterchips in Anzeigen- und Projektionsanwendungen abgelagert sind (LED-Chip-Oberflächen-Cadmium < 5 μg/mm2),Die maximale Dosierung pro Gerät beträgt 1 mg.
Am 21. Mai 2024 erließ die Europäische Kommission die Richtlinie (EU) 2024/1416,mit der Artikel 39 (a) "Über die Reduzierung von in Anzeigebeleuchtungsanlagen verwendeten Halbleiternanokristallen auf Cadmiumbasis" in Anhang III der EU-RoHS-Richtlinie 2011 /65/EU aktualisiert wurdeCadmiumselenid für Quantenpunkte (Cadmium für Ausstellungsfläche < 0,2 ug/mm2) " ist gültig, und eine neue Ausnahmeklausel 39 (b) wird hinzugefügt.Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach Bekanntgabe in Kraft..
Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird wie folgt geändert:
Ausnahmeklausel
Freistellung
Ausnahmeregelung
Anwendungsbereich und Anwendungsdatum
Geltungsbereich und Ablaufdatum der Befreiung
39 (a)
Cadmiumselenid in Cadmium-basierten Halbleiter-Nanocrystal-Quantenpunkten zur Verwendung in Anwendungen zur Anzeigebeleuchtung (< 0,2 μg Cd pro mm2 Anzeigebereich).
Cadmiumselenid zur Verringerung von Cadmium-basierten Halbleiter-Nanokristall-Quantenpunkten in Anzeigeleuchten (Cadmium < 0,2 μg/mm2 Anzeigebild)
Verfällt für alle Kategorien am 21. November 2025
gilt für alle Produkte, die bis zum 21. November 2025 befreit sind
Neuer Eintrag:
Ausnahmeklausel
Freistellung
Ausnahmeregelung
Anwendungsbereich und Anwendungsdatum
Geltungsbereich und Ablaufdatum der Befreiung
39 (b)
Cadmium in downshifting semiconductor nanocrystal quantum dots directly deposited on LED semiconductor chips for use in display and projection applications (< 5μg Cd per mm2 of LED chip surface) with a maximum amount per device of 1 mg.
verwendet zur Reduktion von Cadmium in Quantenpunkten aus Halbleiter-Nanokristallen, die direkt auf LED-Halbleiterchips in Anzeigen- und Projektionsanwendungen abgelagert sind (LED-Chip-Oberflächen-Cadmium < 5 μg/mm2),Die maximale Dosierung pro Gerät beträgt 1 mg.