logo
Nachricht senden
Ein guter Preis.  Online

Einzelheiten zu den Produkten

Zu Hause > Produits >
Zertifizierung
>
VerpackG Die Zertifizierung zum Erfolg auf dem deutschen Verpackungsmarkt

VerpackG Die Zertifizierung zum Erfolg auf dem deutschen Verpackungsmarkt

Ausführliche Information
Beschreibung des Produkts

Verpackungsgesetz Verpackung
Einführung in die deutsche Verpackung
VerpackG ist das deutsche Verpackungsgesetz, das die bisherige Verpackungsverordnung VerpackV ersetzt.Händler und Online-Einzelhändler, die Waren auf dem deutschen Markt verkaufenAlle Unternehmen, die Waren in Deutschland verkaufen, müssen Lösungen für das Verpackungsrecycling nach Gebrauch erarbeiten, um im Land weiter zu handeln.

Das neue Verpackungsgesetz VerpackG verpflichtet Hersteller und Verkäufer, sich für den Erstverkauf von Produkten mit Verpackungen, einschließlich Außenverpackungen, Endverpackungen,Einwegbehälter/Behälter, die in der Gastronomie verwendet werden, und Versandverpackungsmaterialien, und müssen die verkauften Verpackungsmaterialien, Arten und Gewichte angeben.

Anforderungen des neuen Verpackungsgesetzes
Das neu eingeführte Verpackungszentrum Registrierungs-Stiftung Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (www.verpackungsregister.org?)
LUCID-Managementsystem
Durch die zentrale Datenbank können Hersteller und Abfallbehandlungsunternehmen besser verwaltet, transparenter,und die physikalischen und chemischen Anforderungen entsprechen den alten Verpackungsvorschriften.
Versuchen Sie, eine minimale Verpackung zu verwenden.
Es wird empfohlen, die Materialabkürzung nach dem Verpackungsmaterial wie PET, PVC, PAP, ALU, FE, GL, TEX zu kennzeichnen.
Die Gesamtmenge an Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten.
Bewerbungsprozess
1Importeure registrieren sich online in der zentralen LUCID-Datenbank, bevor sie auf den Markt kommen;
2. Nach Erhalt der Registrierungsnummer nehmen Sie an der Systemfirma teil, um einen Vertrag zu unterzeichnen;
3. Die mit dem Systemunternehmen unterzeichneten Daten in die zentrale LUCID-Datenbank eingeben;
4Überprüfen und vergleichen Sie die Daten.
Registrierungsinformationen
Für die VerpackG-Registrierung erforderliche Angaben:
1. Name, Anschrift und Kontaktinformationen der eingetragenen Stelle;
2. repräsentative Identifikationsnummer, einschließlich der europäischen oder nationalen Steuernummer des Herstellers;
3. Markenbezeichnung für Verpackungen nach dem obligatorischen System;
4Ankündigung, dass der Hersteller seine Recyclingverpflichtungen erfüllt und Erklärung, dass die angegebenen Angaben wahr sind.
Informationen, die für die Online-Registrierung in LUCID erforderlich sind
Informationen, die für die Online-Registrierung in der zentralen LUCID-Datenbank erforderlich sind
·Name, Anschrift und Kontaktdaten des Einführers (öffentlich)
·Ein natürliche Person mit dem Status eines Vertreters/Vertreters
·Hersteller-Identifikationsnummer oder EU-Steuernummer
·Markenbezeichnung (öffentlich)
·Erklärung über die Beteiligung an einem oder mehreren Systemunternehmen
·Erklärung über die Richtigkeit der vorgelegten Informationen

Ausfüllen der mit dem Systemunternehmen in der zentralen LUCID-Datenbank unterzeichneten Daten und Ausfüllen der Daten
·Zulassungsnummer
·Verpackungsmaterial und Gewicht
·Name des Systemunternehmens
·Vertragswirksamkeitsdatum

Einzelheiten Zu Den Produkten

Zu Hause > Produits >
Zertifizierung
>
VerpackG Die Zertifizierung zum Erfolg auf dem deutschen Verpackungsmarkt

VerpackG Die Zertifizierung zum Erfolg auf dem deutschen Verpackungsmarkt

Ausführliche Information
Beschreibung des Produkts

Verpackungsgesetz Verpackung
Einführung in die deutsche Verpackung
VerpackG ist das deutsche Verpackungsgesetz, das die bisherige Verpackungsverordnung VerpackV ersetzt.Händler und Online-Einzelhändler, die Waren auf dem deutschen Markt verkaufenAlle Unternehmen, die Waren in Deutschland verkaufen, müssen Lösungen für das Verpackungsrecycling nach Gebrauch erarbeiten, um im Land weiter zu handeln.

Das neue Verpackungsgesetz VerpackG verpflichtet Hersteller und Verkäufer, sich für den Erstverkauf von Produkten mit Verpackungen, einschließlich Außenverpackungen, Endverpackungen,Einwegbehälter/Behälter, die in der Gastronomie verwendet werden, und Versandverpackungsmaterialien, und müssen die verkauften Verpackungsmaterialien, Arten und Gewichte angeben.

Anforderungen des neuen Verpackungsgesetzes
Das neu eingeführte Verpackungszentrum Registrierungs-Stiftung Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (www.verpackungsregister.org?)
LUCID-Managementsystem
Durch die zentrale Datenbank können Hersteller und Abfallbehandlungsunternehmen besser verwaltet, transparenter,und die physikalischen und chemischen Anforderungen entsprechen den alten Verpackungsvorschriften.
Versuchen Sie, eine minimale Verpackung zu verwenden.
Es wird empfohlen, die Materialabkürzung nach dem Verpackungsmaterial wie PET, PVC, PAP, ALU, FE, GL, TEX zu kennzeichnen.
Die Gesamtmenge an Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten.
Bewerbungsprozess
1Importeure registrieren sich online in der zentralen LUCID-Datenbank, bevor sie auf den Markt kommen;
2. Nach Erhalt der Registrierungsnummer nehmen Sie an der Systemfirma teil, um einen Vertrag zu unterzeichnen;
3. Die mit dem Systemunternehmen unterzeichneten Daten in die zentrale LUCID-Datenbank eingeben;
4Überprüfen und vergleichen Sie die Daten.
Registrierungsinformationen
Für die VerpackG-Registrierung erforderliche Angaben:
1. Name, Anschrift und Kontaktinformationen der eingetragenen Stelle;
2. repräsentative Identifikationsnummer, einschließlich der europäischen oder nationalen Steuernummer des Herstellers;
3. Markenbezeichnung für Verpackungen nach dem obligatorischen System;
4Ankündigung, dass der Hersteller seine Recyclingverpflichtungen erfüllt und Erklärung, dass die angegebenen Angaben wahr sind.
Informationen, die für die Online-Registrierung in LUCID erforderlich sind
Informationen, die für die Online-Registrierung in der zentralen LUCID-Datenbank erforderlich sind
·Name, Anschrift und Kontaktdaten des Einführers (öffentlich)
·Ein natürliche Person mit dem Status eines Vertreters/Vertreters
·Hersteller-Identifikationsnummer oder EU-Steuernummer
·Markenbezeichnung (öffentlich)
·Erklärung über die Beteiligung an einem oder mehreren Systemunternehmen
·Erklärung über die Richtigkeit der vorgelegten Informationen

Ausfüllen der mit dem Systemunternehmen in der zentralen LUCID-Datenbank unterzeichneten Daten und Ausfüllen der Daten
·Zulassungsnummer
·Verpackungsmaterial und Gewicht
·Name des Systemunternehmens
·Vertragswirksamkeitsdatum