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Zertifizierung UL 8139 Prüfbestimmungen für elektronische Zigaretten für die Sicherheitsprüfung von Batterien

Zertifizierung UL 8139 Prüfbestimmungen für elektronische Zigaretten für die Sicherheitsprüfung von Batterien

Ausführliche Information
Beschreibung des Produkts

UL 8139 Prüfungsklauseln für elektronische Zigaretten
Bestimmung (Gefahr)

Ein Feuer.

B Fraktur;

C Elektrolytleckage;

D Abgase;

E die Ladetemperatur überschreitet die Obergrenze des normalen Betriebsbereichs;

F die Ladespannung überschreitet die Obergrenze des normalen Betriebsbereichs;

G Höchstladestrom überschreitet den normalen Betriebsbereich;

H Entladetemperaturgrenze überschreitet die Batterieherstellungsspezifikationen;

I Die Endspannung der Entladung überschreitet den maximalen oder minimalen Wert des normalen Betriebsbereichs;

J Höchstentladungsstrom überschreitet den normalen Betriebsbereich;

K Risse oder Öffnungen auf dem Gehäuse können die Integrität des Gehäuses beeinträchtigen;

L Die relative Veränderung der Spannungsdifferenz des offenen Stromkreises zwischen der abgefallenen Batterie und der nicht abgefallenen Referenzbatterie beträgt mehr als 5%, siehe Abschnitt 29;

M Die während der Prüfung gemessene Temperatur darf das in Tabelle 26 angegebene Grenzwert nicht überschreiten.1.

Normalladungstest

Jede Probe wird vollständig entladen; anschließend wird die einzelne Probe gemäß den Angaben des einzelnen Fehlerzustands geprüft; Ladung bis zum vollständig geladenen Zustand;die vorstehende Prüfung in einer Temperatur von höchstens 0 °C wiederholen

Normalentladungstest

Jede Batterie ist im Voraus vollständig aufgeladen und jede Fehlerprüfung auf einer einzigen Probe durchgeführt.Die Entladungsprüfung ist unter den vom Hersteller festgelegten extremen Belastungsbedingungen durchzuführen.Die Entladung erfolgt über ein Prüfgerät, das folgende Anforderungen erfüllt: 1) 4 Sekunden Betrieb, 55 ml ± 5% des Aufpuffvolumens; 2) 8 Sekunden Stillstand; 3) insgesamt 15 Aufpuff;4) gefolgt von einer 10-minütigen Verzögerung. Wiederholen Sie die oben genannten 15 Schläger und 10 Minuten Verzögerung, bis die Batterie erschöpft ist.

Zwangsabgabeprüfung

Die positiven und negativen Pole der Probe werden an eine Widerstandslast von 20mΩ oder weniger angeschlossen und bei 25 ± 5 °C geprüft.Die Probe sollte entladen werden, bis der vollständig entladenen Zustand kleiner als 0 ist..2V, die Zelltemperatur ist wieder auf die Umgebungstemperatur ±10°C oder die Probe ist beschädigt, je nachdem, was zuerst eintritt, und die obige Prüfung wird in einer Umgebung von höchstens -20°C wiederholt.

Ungleichgewichte Gebühren

Eine Zelle mit einer Kapazität von etwa 50% wird in Serie mit einer voll geladenen Zelle verbunden, um eine unausgewogene Batterie zu bilden, und dann mit ihrem Ladegerät verbunden, um zu laden, bis sie voll geladen ist.Die Gesamtzahl der Proben darf nicht weniger als zwei sein., wobei mindestens eine der Proben ohne ein einziges Fehlverhalten geprüft wird; die vorstehende Prüfung wird in einer Umgebung mit einem Temperaturniveau von höchstens 0 °C wiederholt.

Überlastprüfung

Jede vollständig entladene Batterie muss kontinuierlich mit einem konstanten Strom bei dem maximalen Ladestrom geladen werden, wobei die Einstellungen wie folgt sind: a) Bei Lithiumbatterien:Es ist 150% der Nenn-Ausgangsspannung der Stromversorgungb) Bei Nickel-Metallhydrid-Batterien wird das Hochladungsgeschwindigkeitsvorhaben mit einem 2,5-fachen des empfohlenen Ladestroms durchgeführt, bis die Nennleistung 250% beträgt.wenn die Stromschutzeinrichtung während der Prüfung ausgelöst wird, wird die Prüfung bei dem maximalen Ladestrom wiederholt, bei dem die Schutzvorrichtung nicht ausgelöst wird. Ist die Batterie nach der Prüfung noch verwendbar,Es sollte in einer Umgebung von 25 ± 5 °C entladen oder wieder geladen werden.; die vorstehende Prüfung in einer Temperatur von höchstens 0 °C wiederholen

Kurzschlussprüfung

Die voll geladene Vorrichtung schaltet die positiven und negativen Pole der Probe durch einen Widerstand von ≤ 20 mΩ kurz.eine andere voll geladene Vorrichtung überlastet sie auf den höchstmöglichen stabilen Entladestrom, der ohne Auslösung der Schutzvorrichtung erreicht werden kann.Die Probe sollte entladen werden, bis: a) die Batterie vollständig entladen ist; b) der endgültige Ausfall eintritt und die Batterie wieder zur Raumtemperatur zurückkehrt.Wenn die Batterie nach der Prüfung noch nutzbar ist, muss es in einer Temperatur von 25 ± 5 °C wieder entladen oder geladen werden. Die vorstehende Prüfung ist in einer Temperatur von höchstens -2 °C zu wiederholen.

Temperaturprüfung

1) Die zulässige Höchsttemperatur in Tabelle 26.1 darf nicht überschritten werden.

2) Die Höchstoberflächentemperaturgrenze in Tabelle 26.2 darf nicht überschritten werden.

3) Keine dauerhaften Schäden

Fallprüfung

Für diese drei Tropfen sollte die Probe in den drei ungünstigsten Positionen getestet werden

Druckfestigkeitsprüfung

Kompressionsprüfung nach UL 746C; ist die Batterie nach der Prüfung noch verwendbar, sollte sie in einer Umgebung von 25 ± 5 °C entladen oder wieder geladen werden.

Abgasprüfung

Die Ausrüstung wird unter einer der folgenden Bedingungen geprüft:

a) Bei einem Anfangsdruck von 2070 kPa ± 10% wird insgesamt 21 ml ± 10% Luft durch ein Loch mit einem Durchmesser von 2,87 ± 0,05 mm in die Batteriekammer geleitet.

b) Die Batterie wird direkt mit einem Anstieg von 0,1 V überladen, bis Abgas entsteht

Hochtemperaturprüfung

Die voll geladene Vorrichtung wird in eine Prüfkammer mit geringer Windgeschwindigkeit gebracht und die Temperatur in der Prüfkammer für 8 Stunden auf 80 ± 3 °C eingestellt.Die Temperaturänderungsrate in der Prüfkammer darf 1 °C pro Minute nicht überschreiten., darf die durchschnittliche Zeit 5 Minuten und die relative Luftfeuchtigkeit 50% nicht überschreiten;

2Nach der Prüfung bei hoher Temperatur wird die zu prüfende Vorrichtung mindestens eine Stunde lang in einem Umfeld von 25 ± 5 °C untergebracht, um bis zu einem stabilen thermischen Gleichgewichtszustand abzukühlen.

3Kann der Akku nach der Prüfung noch verwendet werden, muss er in einer Umgebung von 25 ± 5 °C entladen oder neu geladen werden.

Anmerkung: Die Prüfergebnisse der vorstehenden Prüfungen dürfen nicht die in dem Urteil enthaltenen Klauseln (Gefahren) enthalten.

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UL 8139 Prüfungsklauseln für elektronische Zigaretten
Bestimmung (Gefahr)

Ein Feuer.

B Fraktur;

C Elektrolytleckage;

D Abgase;

E die Ladetemperatur überschreitet die Obergrenze des normalen Betriebsbereichs;

F die Ladespannung überschreitet die Obergrenze des normalen Betriebsbereichs;

G Höchstladestrom überschreitet den normalen Betriebsbereich;

H Entladetemperaturgrenze überschreitet die Batterieherstellungsspezifikationen;

I Die Endspannung der Entladung überschreitet den maximalen oder minimalen Wert des normalen Betriebsbereichs;

J Höchstentladungsstrom überschreitet den normalen Betriebsbereich;

K Risse oder Öffnungen auf dem Gehäuse können die Integrität des Gehäuses beeinträchtigen;

L Die relative Veränderung der Spannungsdifferenz des offenen Stromkreises zwischen der abgefallenen Batterie und der nicht abgefallenen Referenzbatterie beträgt mehr als 5%, siehe Abschnitt 29;

M Die während der Prüfung gemessene Temperatur darf das in Tabelle 26 angegebene Grenzwert nicht überschreiten.1.

Normalladungstest

Jede Probe wird vollständig entladen; anschließend wird die einzelne Probe gemäß den Angaben des einzelnen Fehlerzustands geprüft; Ladung bis zum vollständig geladenen Zustand;die vorstehende Prüfung in einer Temperatur von höchstens 0 °C wiederholen

Normalentladungstest

Jede Batterie ist im Voraus vollständig aufgeladen und jede Fehlerprüfung auf einer einzigen Probe durchgeführt.Die Entladungsprüfung ist unter den vom Hersteller festgelegten extremen Belastungsbedingungen durchzuführen.Die Entladung erfolgt über ein Prüfgerät, das folgende Anforderungen erfüllt: 1) 4 Sekunden Betrieb, 55 ml ± 5% des Aufpuffvolumens; 2) 8 Sekunden Stillstand; 3) insgesamt 15 Aufpuff;4) gefolgt von einer 10-minütigen Verzögerung. Wiederholen Sie die oben genannten 15 Schläger und 10 Minuten Verzögerung, bis die Batterie erschöpft ist.

Zwangsabgabeprüfung

Die positiven und negativen Pole der Probe werden an eine Widerstandslast von 20mΩ oder weniger angeschlossen und bei 25 ± 5 °C geprüft.Die Probe sollte entladen werden, bis der vollständig entladenen Zustand kleiner als 0 ist..2V, die Zelltemperatur ist wieder auf die Umgebungstemperatur ±10°C oder die Probe ist beschädigt, je nachdem, was zuerst eintritt, und die obige Prüfung wird in einer Umgebung von höchstens -20°C wiederholt.

Ungleichgewichte Gebühren

Eine Zelle mit einer Kapazität von etwa 50% wird in Serie mit einer voll geladenen Zelle verbunden, um eine unausgewogene Batterie zu bilden, und dann mit ihrem Ladegerät verbunden, um zu laden, bis sie voll geladen ist.Die Gesamtzahl der Proben darf nicht weniger als zwei sein., wobei mindestens eine der Proben ohne ein einziges Fehlverhalten geprüft wird; die vorstehende Prüfung wird in einer Umgebung mit einem Temperaturniveau von höchstens 0 °C wiederholt.

Überlastprüfung

Jede vollständig entladene Batterie muss kontinuierlich mit einem konstanten Strom bei dem maximalen Ladestrom geladen werden, wobei die Einstellungen wie folgt sind: a) Bei Lithiumbatterien:Es ist 150% der Nenn-Ausgangsspannung der Stromversorgungb) Bei Nickel-Metallhydrid-Batterien wird das Hochladungsgeschwindigkeitsvorhaben mit einem 2,5-fachen des empfohlenen Ladestroms durchgeführt, bis die Nennleistung 250% beträgt.wenn die Stromschutzeinrichtung während der Prüfung ausgelöst wird, wird die Prüfung bei dem maximalen Ladestrom wiederholt, bei dem die Schutzvorrichtung nicht ausgelöst wird. Ist die Batterie nach der Prüfung noch verwendbar,Es sollte in einer Umgebung von 25 ± 5 °C entladen oder wieder geladen werden.; die vorstehende Prüfung in einer Temperatur von höchstens 0 °C wiederholen

Kurzschlussprüfung

Die voll geladene Vorrichtung schaltet die positiven und negativen Pole der Probe durch einen Widerstand von ≤ 20 mΩ kurz.eine andere voll geladene Vorrichtung überlastet sie auf den höchstmöglichen stabilen Entladestrom, der ohne Auslösung der Schutzvorrichtung erreicht werden kann.Die Probe sollte entladen werden, bis: a) die Batterie vollständig entladen ist; b) der endgültige Ausfall eintritt und die Batterie wieder zur Raumtemperatur zurückkehrt.Wenn die Batterie nach der Prüfung noch nutzbar ist, muss es in einer Temperatur von 25 ± 5 °C wieder entladen oder geladen werden. Die vorstehende Prüfung ist in einer Temperatur von höchstens -2 °C zu wiederholen.

Temperaturprüfung

1) Die zulässige Höchsttemperatur in Tabelle 26.1 darf nicht überschritten werden.

2) Die Höchstoberflächentemperaturgrenze in Tabelle 26.2 darf nicht überschritten werden.

3) Keine dauerhaften Schäden

Fallprüfung

Für diese drei Tropfen sollte die Probe in den drei ungünstigsten Positionen getestet werden

Druckfestigkeitsprüfung

Kompressionsprüfung nach UL 746C; ist die Batterie nach der Prüfung noch verwendbar, sollte sie in einer Umgebung von 25 ± 5 °C entladen oder wieder geladen werden.

Abgasprüfung

Die Ausrüstung wird unter einer der folgenden Bedingungen geprüft:

a) Bei einem Anfangsdruck von 2070 kPa ± 10% wird insgesamt 21 ml ± 10% Luft durch ein Loch mit einem Durchmesser von 2,87 ± 0,05 mm in die Batteriekammer geleitet.

b) Die Batterie wird direkt mit einem Anstieg von 0,1 V überladen, bis Abgas entsteht

Hochtemperaturprüfung

Die voll geladene Vorrichtung wird in eine Prüfkammer mit geringer Windgeschwindigkeit gebracht und die Temperatur in der Prüfkammer für 8 Stunden auf 80 ± 3 °C eingestellt.Die Temperaturänderungsrate in der Prüfkammer darf 1 °C pro Minute nicht überschreiten., darf die durchschnittliche Zeit 5 Minuten und die relative Luftfeuchtigkeit 50% nicht überschreiten;

2Nach der Prüfung bei hoher Temperatur wird die zu prüfende Vorrichtung mindestens eine Stunde lang in einem Umfeld von 25 ± 5 °C untergebracht, um bis zu einem stabilen thermischen Gleichgewichtszustand abzukühlen.

3Kann der Akku nach der Prüfung noch verwendet werden, muss er in einer Umgebung von 25 ± 5 °C entladen oder neu geladen werden.

Anmerkung: Die Prüfergebnisse der vorstehenden Prüfungen dürfen nicht die in dem Urteil enthaltenen Klauseln (Gefahren) enthalten.