Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProSG)
Einführung in das deutsche Produktsicherheitsrecht
ProdSG ist das deutsche Produktsicherheitsgesetz. Am 23. September 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine überarbeitete Fassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das aktuelle Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).Der Bundestag verabschiedete den Gesetzentwurf und gab ihn am 11. November 2011 im Bundesgesetzblatt bekannt.
Das Produktsicherheitsgesetz gilt für nahezu alle Produkte, mit Ausnahme spezieller Bereiche wie Medizinprodukte und Lebensmittel.Neben den Bereichen, die durch die einheitliche Richtlinie geregelt werden,, sieht das Produktsicherheitsgesetz auch Produkte außerhalb der durch die einheitliche Richtlinie geregelten Bereiche vor, wie zum Beispiel Teile und Zubehör, die von Händlern zur Wiederaufbereitung verwendet werden.
Alle Teilnehmer, einschließlich Online-Händler, sind gemäß dem neuen Verpackungsgesetz verpflichtet, sich zu registrieren.Der erste, der Verpackungsprodukte (einschließlich Füllstoffe) auf den deutschen Markt bringt und für den Verbraucher als Abfall endet, unterliegt den Verpackungsvorschriften V und V.Die Kommission ist der Auffassung, daß die Verpackungsmaterialien, die für die Verpackung verwendet werden, in der Regel nicht in der Verpackungsindustrie verwendet werden.
Alle Unternehmen, die Waren in Deutschland verkaufen, müssen bereit sein, an einem dualen System teilzunehmen, um das Verpackungsrecycling nach Gebrauch der Waren zu organisieren und den Handel in Deutschland fortzusetzen.
Anwendungsbereich der Produkte
Das Produktsicherheitsgesetz gilt für nahezu alle Produkte, mit Ausnahme von speziellen Bereichen wie Medizinprodukten und Lebensmitteln.Neben den Bereichen, die durch die einheitlichen Richtlinien geregelt werden,, sieht das Produktsicherheitsgesetz auch Produkte außerhalb der durch die einheitlichen Richtlinien geregelten Bereiche vor, z. B. Teile und Zubehör, die von Händlern zur Wiederaufbereitung verwendet werden.
Hauptänderungen für Hersteller, Importeure und Einzelhändler (Händler);
Überprüfung, ob die hergestellten Verbrauchsgüter mit dem ursprünglichen Entwurf übereinstimmen;
Überprüfen, ob das GS-Kennzeichen zulässig ist und ob es über die entsprechende Bescheinigung verfügt;
Bei Produkten, die mit der GS-Kennzeichnung versehen sind, sollten die Einführer vor der Einfuhr die Gültigkeit der entsprechenden Bescheinigung überprüfen und das Wirksamkeitsdatum, die Stelle, die die GS-Kennzeichnung ausgestellt hat, und die Bescheinigungsnummer vermerken.;
Weitere Bestimmungen der europäischen Richtlinien über Produkthersteller/Importeure und Einzelhandelsprodukte sind in den entsprechenden Kapiteln des Produktsicherheitsgesetzes enthalten.
Bewerbungsprozess
1. Nachdem der Kunde das Grundinformationsformular, einschließlich Firmenname (chinesisch und englisch), Anschrift (chinesisch und englisch), Telefon, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, korrekt ausgefüllt hat,Produktbezeichnung.
2Der Treuhänder stellt das Angebot des Europäischen Vertreters zur Verfügung.
3Die beiden Parteien unterzeichnen den Vertrag über den Bevollmächtigten Vertreter der EU (Kursvertrag,
4Der Kunde zahlt den entsprechenden Betrag gemäß dem Vertrag. Nach Erhalt der Zahlung stellt Partei B das förmliche europäische Vertreterdokument vor..
5Der Auftraggeber legt das europäische Repräsentationsdokument in das technische Dokument CE.
Sanktionen nach dem deutschen Produktsicherheitsgesetz
Das "Produktsicherheitsgesetz" hat neue Geldbußen eingeführt, wie z. B. Geldbußen für das Fehlen deutscher Anweisungen und für das Fehlen von Spezifikationen oder Etiketten auf Verbraucherprodukten,und hat die feinen Standards erhöht, um Missbrauch zu verhindern und dauerhafte Auswirkungen zu erzielenVerstöße können mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro belegt werden.
Unter bestimmten Bedingungen beträgt die Geldbuße für die Verwendung der GS-Kennzeichnung ohne entsprechende Bescheinigung bis zu 100.000 Euro.
Wenn die GS-Kennzeichnung ohne das entsprechende GS-Zertifikat kontinuierlich und wiederholt verwendet wird, werden auch die Sanktionsvorschriften für Kennzeichnung oder Werbung verstärkt.eine Geldbuße oder bis zu einem Jahr Gefängnis gemäß den Strafvorschriften des Gesetzgebers verhängt werden kann.
Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProSG)
Einführung in das deutsche Produktsicherheitsrecht
ProdSG ist das deutsche Produktsicherheitsgesetz. Am 23. September 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine überarbeitete Fassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das aktuelle Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).Der Bundestag verabschiedete den Gesetzentwurf und gab ihn am 11. November 2011 im Bundesgesetzblatt bekannt.
Das Produktsicherheitsgesetz gilt für nahezu alle Produkte, mit Ausnahme spezieller Bereiche wie Medizinprodukte und Lebensmittel.Neben den Bereichen, die durch die einheitliche Richtlinie geregelt werden,, sieht das Produktsicherheitsgesetz auch Produkte außerhalb der durch die einheitliche Richtlinie geregelten Bereiche vor, wie zum Beispiel Teile und Zubehör, die von Händlern zur Wiederaufbereitung verwendet werden.
Alle Teilnehmer, einschließlich Online-Händler, sind gemäß dem neuen Verpackungsgesetz verpflichtet, sich zu registrieren.Der erste, der Verpackungsprodukte (einschließlich Füllstoffe) auf den deutschen Markt bringt und für den Verbraucher als Abfall endet, unterliegt den Verpackungsvorschriften V und V.Die Kommission ist der Auffassung, daß die Verpackungsmaterialien, die für die Verpackung verwendet werden, in der Regel nicht in der Verpackungsindustrie verwendet werden.
Alle Unternehmen, die Waren in Deutschland verkaufen, müssen bereit sein, an einem dualen System teilzunehmen, um das Verpackungsrecycling nach Gebrauch der Waren zu organisieren und den Handel in Deutschland fortzusetzen.
Anwendungsbereich der Produkte
Das Produktsicherheitsgesetz gilt für nahezu alle Produkte, mit Ausnahme von speziellen Bereichen wie Medizinprodukten und Lebensmitteln.Neben den Bereichen, die durch die einheitlichen Richtlinien geregelt werden,, sieht das Produktsicherheitsgesetz auch Produkte außerhalb der durch die einheitlichen Richtlinien geregelten Bereiche vor, z. B. Teile und Zubehör, die von Händlern zur Wiederaufbereitung verwendet werden.
Hauptänderungen für Hersteller, Importeure und Einzelhändler (Händler);
Überprüfung, ob die hergestellten Verbrauchsgüter mit dem ursprünglichen Entwurf übereinstimmen;
Überprüfen, ob das GS-Kennzeichen zulässig ist und ob es über die entsprechende Bescheinigung verfügt;
Bei Produkten, die mit der GS-Kennzeichnung versehen sind, sollten die Einführer vor der Einfuhr die Gültigkeit der entsprechenden Bescheinigung überprüfen und das Wirksamkeitsdatum, die Stelle, die die GS-Kennzeichnung ausgestellt hat, und die Bescheinigungsnummer vermerken.;
Weitere Bestimmungen der europäischen Richtlinien über Produkthersteller/Importeure und Einzelhandelsprodukte sind in den entsprechenden Kapiteln des Produktsicherheitsgesetzes enthalten.
Bewerbungsprozess
1. Nachdem der Kunde das Grundinformationsformular, einschließlich Firmenname (chinesisch und englisch), Anschrift (chinesisch und englisch), Telefon, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, korrekt ausgefüllt hat,Produktbezeichnung.
2Der Treuhänder stellt das Angebot des Europäischen Vertreters zur Verfügung.
3Die beiden Parteien unterzeichnen den Vertrag über den Bevollmächtigten Vertreter der EU (Kursvertrag,
4Der Kunde zahlt den entsprechenden Betrag gemäß dem Vertrag. Nach Erhalt der Zahlung stellt Partei B das förmliche europäische Vertreterdokument vor..
5Der Auftraggeber legt das europäische Repräsentationsdokument in das technische Dokument CE.
Sanktionen nach dem deutschen Produktsicherheitsgesetz
Das "Produktsicherheitsgesetz" hat neue Geldbußen eingeführt, wie z. B. Geldbußen für das Fehlen deutscher Anweisungen und für das Fehlen von Spezifikationen oder Etiketten auf Verbraucherprodukten,und hat die feinen Standards erhöht, um Missbrauch zu verhindern und dauerhafte Auswirkungen zu erzielenVerstöße können mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro belegt werden.
Unter bestimmten Bedingungen beträgt die Geldbuße für die Verwendung der GS-Kennzeichnung ohne entsprechende Bescheinigung bis zu 100.000 Euro.
Wenn die GS-Kennzeichnung ohne das entsprechende GS-Zertifikat kontinuierlich und wiederholt verwendet wird, werden auch die Sanktionsvorschriften für Kennzeichnung oder Werbung verstärkt.eine Geldbuße oder bis zu einem Jahr Gefängnis gemäß den Strafvorschriften des Gesetzgebers verhängt werden kann.