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EU-Zertifizierung von Ladegeräten und überarbeitete Richtlinie für die universelle Ladeoberfläche

EU-Zertifizierung von Ladegeräten und überarbeitete Richtlinie für die universelle Ladeoberfläche

Ausführliche Information
Beschreibung des Produkts

Überarbeitete Richtlinie und Richtlinie Leitlinien für EU-Universalladegeräte

In den letzten Jahren sind aufgrund der Innovation und der rasanten Entwicklung der IKT-Technologie verschiedene Arten von Ladeoberflächen und Ladelösungen für elektronische Geräte auf dem Markt erschienen.,Da die Spezifikationen der Ladeoberflächen nicht einheitlich und unvereinbar sind, entsteht einerseits eine große Menge an elektronischem Abfall.die zu einer Verschwendung elektronischer Ressourcen führt, und andererseits hat sie auch den Verbrauchern große Unannehmlichkeiten bereitet.

Um den grünen und digitalen Wandel in der EU zu fördern, die Bequemlichkeit der Verbraucher zu verbessern und eine universelle Ladelösung zu schaffen,Die EU hat am 7. Dezember die überarbeitete Richtlinie (EU) 2022/2380 über universelle Ladegeräte im Amtsblatt veröffentlicht., 2022, um die spezifischen Durchführungsvorschriften von 3.3 Buchstabe a der RED-Richtlinie 2014/53/EU für universelle Ladeoberflächen zu ergänzen.

Die überarbeitete Richtlinie umfaßt hauptsächlich folgende Inhalte:

Alle relevanten Geräte müssen mit einer USB-Typ-C-Ladeoberfläche ausgestattet sein, die der Norm EN IEC62680-1-3:2022 entspricht.und kann mit einem Ladekabel geladen werden, das der gleichen Norm entspricht.

Geräte, die schnelles Laden (mehr als 5V oder 3A oder 15W) unterstützen, sollten das Schnellladeprotokoll USB PD gemäß EN IEC62680-1-2 unterstützen:2022.

Die Verbraucher können wählen, ob sie Geräte ohne gebündelte Ladegeräte kaufen möchten, und die Hersteller müssen den Verbrauchern Informationen über die Ladeleistung des Geräts zur Verfügung stellen.

Die überarbeitete Richtlinie erstreckt sich auf 13 Kategorien drahtloser Geräte, darunter Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Spielekonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse,tragbare Navigationssysteme und Laptops.

Die für verschiedene Produkte obligatorischen Umsetzungsfristen sind:

Mit Ausnahme von Laptops sind die obligatorischen Umsetzungsfristen für die anderen 12 Produktkategorien am 28. Dezember 2024.

Das obligatorische Datum für die Einführung von Laptops ist der 28. April 2026.

Um allen Parteien zu helfen, diese Vorschriften besser zu verstehen und bei der anschließenden Umsetzung einheitlich und konsistent zu bleiben, am 7. Mai 2024Das Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte auch die Mitteilung C/2024/2997, das offizielle Leitfaden für die Richtlinie über Universalladegeräte ist.Es beantwortet verschiedene Fragen der Industrie über die Umsetzung der Richtlinie in Form von Fragen und Antworten..

Einige der wichtigsten Punkte sind wie folgt zusammengefaßt:

Q1

Wird die Richtlinie über die universellen Ladegeräte von RED nur auf wiederaufladbare Geräte angewendet?

Die Richtlinie über Universalladegeräte gilt für: a) 13 in der Richtlinie aufgeführte Kategorien von Funkgeräten; b) Geräte, die mit abnehmbaren oder eingebetteten wiederaufladbaren Batterien ausgestattet sind;(c) kann durch Kabelladen aufgeladen werden.

Q2

Kann der 6-Pin-Type-C zum Laden verwendet werden?

Nein, nur die USB-C-Steckdose (12, 16 und 24 Pins) gemäß EN IEC 62680-1-3 kann verwendet werden.

Q3

Wenn ein Funkgerät eine interne Stromversorgung enthält, unterliegt es der RED-Richtlinie für Universalladegeräte?

Nicht anwendbar: Funkgeräte, die eine interne Stromversorgung enthalten und direkt mit Wechselstrom versorgt werden können, sind nicht in die Richtlinie über RED-Universalladegeräte erfasst.

Q4

Sind zusätzlich zu USB-C-Steckdosen andere Arten von Ladesteckdosen zulässig?

Andere Arten von Ladesteckdosen sind zulässig, sofern die in der Richtlinie beschriebenen Funkgeräte auch mit einer spezifizierten USB-C-Steckdose ausgestattet sind.

Q5

Sind zusätzlich zu USB-PD weitere spezielle Ladeprotokolle zulässig?

Ja, Funkgeräte von mehr als 5V, 3A oder 15W müssen das USB-PD-Protokoll unterstützen.andere Schnellladeprotokolle dürfen weiterhin verwendet werden, solange sie den normalen Betrieb des USB PD-Protokolls nicht beeinträchtigen.

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Überarbeitete Richtlinie und Richtlinie Leitlinien für EU-Universalladegeräte

In den letzten Jahren sind aufgrund der Innovation und der rasanten Entwicklung der IKT-Technologie verschiedene Arten von Ladeoberflächen und Ladelösungen für elektronische Geräte auf dem Markt erschienen.,Da die Spezifikationen der Ladeoberflächen nicht einheitlich und unvereinbar sind, entsteht einerseits eine große Menge an elektronischem Abfall.die zu einer Verschwendung elektronischer Ressourcen führt, und andererseits hat sie auch den Verbrauchern große Unannehmlichkeiten bereitet.

Um den grünen und digitalen Wandel in der EU zu fördern, die Bequemlichkeit der Verbraucher zu verbessern und eine universelle Ladelösung zu schaffen,Die EU hat am 7. Dezember die überarbeitete Richtlinie (EU) 2022/2380 über universelle Ladegeräte im Amtsblatt veröffentlicht., 2022, um die spezifischen Durchführungsvorschriften von 3.3 Buchstabe a der RED-Richtlinie 2014/53/EU für universelle Ladeoberflächen zu ergänzen.

Die überarbeitete Richtlinie umfaßt hauptsächlich folgende Inhalte:

Alle relevanten Geräte müssen mit einer USB-Typ-C-Ladeoberfläche ausgestattet sein, die der Norm EN IEC62680-1-3:2022 entspricht.und kann mit einem Ladekabel geladen werden, das der gleichen Norm entspricht.

Geräte, die schnelles Laden (mehr als 5V oder 3A oder 15W) unterstützen, sollten das Schnellladeprotokoll USB PD gemäß EN IEC62680-1-2 unterstützen:2022.

Die Verbraucher können wählen, ob sie Geräte ohne gebündelte Ladegeräte kaufen möchten, und die Hersteller müssen den Verbrauchern Informationen über die Ladeleistung des Geräts zur Verfügung stellen.

Die überarbeitete Richtlinie erstreckt sich auf 13 Kategorien drahtloser Geräte, darunter Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Spielekonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse,tragbare Navigationssysteme und Laptops.

Die für verschiedene Produkte obligatorischen Umsetzungsfristen sind:

Mit Ausnahme von Laptops sind die obligatorischen Umsetzungsfristen für die anderen 12 Produktkategorien am 28. Dezember 2024.

Das obligatorische Datum für die Einführung von Laptops ist der 28. April 2026.

Um allen Parteien zu helfen, diese Vorschriften besser zu verstehen und bei der anschließenden Umsetzung einheitlich und konsistent zu bleiben, am 7. Mai 2024Das Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte auch die Mitteilung C/2024/2997, das offizielle Leitfaden für die Richtlinie über Universalladegeräte ist.Es beantwortet verschiedene Fragen der Industrie über die Umsetzung der Richtlinie in Form von Fragen und Antworten..

Einige der wichtigsten Punkte sind wie folgt zusammengefaßt:

Q1

Wird die Richtlinie über die universellen Ladegeräte von RED nur auf wiederaufladbare Geräte angewendet?

Die Richtlinie über Universalladegeräte gilt für: a) 13 in der Richtlinie aufgeführte Kategorien von Funkgeräten; b) Geräte, die mit abnehmbaren oder eingebetteten wiederaufladbaren Batterien ausgestattet sind;(c) kann durch Kabelladen aufgeladen werden.

Q2

Kann der 6-Pin-Type-C zum Laden verwendet werden?

Nein, nur die USB-C-Steckdose (12, 16 und 24 Pins) gemäß EN IEC 62680-1-3 kann verwendet werden.

Q3

Wenn ein Funkgerät eine interne Stromversorgung enthält, unterliegt es der RED-Richtlinie für Universalladegeräte?

Nicht anwendbar: Funkgeräte, die eine interne Stromversorgung enthalten und direkt mit Wechselstrom versorgt werden können, sind nicht in die Richtlinie über RED-Universalladegeräte erfasst.

Q4

Sind zusätzlich zu USB-C-Steckdosen andere Arten von Ladesteckdosen zulässig?

Andere Arten von Ladesteckdosen sind zulässig, sofern die in der Richtlinie beschriebenen Funkgeräte auch mit einer spezifizierten USB-C-Steckdose ausgestattet sind.

Q5

Sind zusätzlich zu USB-PD weitere spezielle Ladeprotokolle zulässig?

Ja, Funkgeräte von mehr als 5V, 3A oder 15W müssen das USB-PD-Protokoll unterstützen.andere Schnellladeprotokolle dürfen weiterhin verwendet werden, solange sie den normalen Betrieb des USB PD-Protokolls nicht beeinträchtigen.