Markenbezeichnung: | null |
Modellnummer: | Null |
Achtung! Ein weiterer Stoff mit SVHC-Zweck wurde hinzugefügt
Am 7. Juni 2024 kündigte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen neuen Stoff zur SVHC-Versuchung (O, O, O-Triphenyl-Thiophosphat) an. Die ECHA plant, im August 2024 eine öffentliche Überprüfung des Stoffes einzuleiten.Falls die Überprüfung erfolgreich ist, wird erwartet, dass der Stoff im Januar 2025 offiziell in die SVHC-Liste aufgenommen wird.
Bisher umfasst das SVHC 8 beabsichtigte Stoffe, 2 Überprüfungsstoffe, einen vorgeschlagenen neuen Stoff (Resorcinol) und 240 bestätigte Stoffe.
Die acht beabsichtigten Stoffe sind wie folgt:
Die beiden überprüften Stoffe und der vorgeschlagene neue Stoff (Resorcinol) sind wie folgt:
Gemäß der REACH-Verordnung, wenn ein Artikel SVHC enthält und der Gehalt größer als 0,1% (w/w) ist,es muss den nachgelagerten Nutzern oder Verbrauchern mitgeteilt werden, um der Informationsübermittlungspflicht nachzukommenWenn ein Artikel SVHC enthält und der Inhalt größer als 0,1% (w/w) ist und das jährliche Ausfuhrvolumen größer als 1 Tonne ist, muss dies der ECHA gemeldet werden.und gemäß den Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie WFD, ab dem 5. Januar 2021, wenn der Gehalt an SVHC in einem Artikel größer als 0,1 Prozent ist, muss das Unternehmen eine SCIP-Meldung abgeben.
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Modellnummer: | Null |
Achtung! Ein weiterer Stoff mit SVHC-Zweck wurde hinzugefügt
Am 7. Juni 2024 kündigte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen neuen Stoff zur SVHC-Versuchung (O, O, O-Triphenyl-Thiophosphat) an. Die ECHA plant, im August 2024 eine öffentliche Überprüfung des Stoffes einzuleiten.Falls die Überprüfung erfolgreich ist, wird erwartet, dass der Stoff im Januar 2025 offiziell in die SVHC-Liste aufgenommen wird.
Bisher umfasst das SVHC 8 beabsichtigte Stoffe, 2 Überprüfungsstoffe, einen vorgeschlagenen neuen Stoff (Resorcinol) und 240 bestätigte Stoffe.
Die acht beabsichtigten Stoffe sind wie folgt:
Die beiden überprüften Stoffe und der vorgeschlagene neue Stoff (Resorcinol) sind wie folgt:
Gemäß der REACH-Verordnung, wenn ein Artikel SVHC enthält und der Gehalt größer als 0,1% (w/w) ist,es muss den nachgelagerten Nutzern oder Verbrauchern mitgeteilt werden, um der Informationsübermittlungspflicht nachzukommenWenn ein Artikel SVHC enthält und der Inhalt größer als 0,1% (w/w) ist und das jährliche Ausfuhrvolumen größer als 1 Tonne ist, muss dies der ECHA gemeldet werden.und gemäß den Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie WFD, ab dem 5. Januar 2021, wenn der Gehalt an SVHC in einem Artikel größer als 0,1 Prozent ist, muss das Unternehmen eine SCIP-Meldung abgeben.