Markenbezeichnung: | null |
Modellnummer: | Null |
Prüfung der elektromagnetischen Kompatibilität von LED
Grundlegende Einführung
Die elektromagnetische Kompatibilität von LED-Leuchten umfasst drei Anforderungen: elektromagnetische Störungen (EMI), elektromagnetische Störwiderstand (EMS) und elektromagnetische Feldstrahlung (EMF). In order to ensure that LED lamps can work normally in complex electromagnetic environments and effectively prevent other equipment in the surrounding environment from interfering with the normal operation of lamps, ist die elektromagnetische Kompatibilität (EMK) von Lampen sehr wichtig.
Zertifizierungsprojekte
Europäische Union
CE, TCO, MPR II
Asien
VCCI, BSMI, NCC, CCC, CQC, KCC
Nord- und Südamerika
FCC, IC
Australien und Afrika
C-TICK, RCM, SABS
Prüfstandards für die Zertifizierung von Beleuchtungen
EWI-Teil:
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.1, GB17625.2
Abschnitt EMS:
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgelegt.2
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 festgelegt.3
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 festgelegt.4
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.5
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.6
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 festgelegt.8
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.11
Teil EMF:
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.2010
Markenbezeichnung: | null |
Modellnummer: | Null |
Prüfung der elektromagnetischen Kompatibilität von LED
Grundlegende Einführung
Die elektromagnetische Kompatibilität von LED-Leuchten umfasst drei Anforderungen: elektromagnetische Störungen (EMI), elektromagnetische Störwiderstand (EMS) und elektromagnetische Feldstrahlung (EMF). In order to ensure that LED lamps can work normally in complex electromagnetic environments and effectively prevent other equipment in the surrounding environment from interfering with the normal operation of lamps, ist die elektromagnetische Kompatibilität (EMK) von Lampen sehr wichtig.
Zertifizierungsprojekte
Europäische Union
CE, TCO, MPR II
Asien
VCCI, BSMI, NCC, CCC, CQC, KCC
Nord- und Südamerika
FCC, IC
Australien und Afrika
C-TICK, RCM, SABS
Prüfstandards für die Zertifizierung von Beleuchtungen
EWI-Teil:
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.1, GB17625.2
Abschnitt EMS:
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgelegt.2
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 festgelegt.3
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 festgelegt.4
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.5
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.6
Die Anforderungen an die Qualität der Produkte sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 festgelegt.8
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.11
Teil EMF:
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.2010